Prozess um Maria: Sicherungsverwahrung gefordert

dpa/lsw Freiburg. Mehr als fünf Jahre lang sind Maria aus Freiburg und ihr rund 40 Jahre älterer Begleiter verschwunden. Für den Mann fordert die Staatsanwaltschaft nun eine Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung. Der Anwalt des Mannes will sich dazu öffentlich nicht äußern.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/Archivbild

Nach dem mehr als fünf Jahre langen Verschwinden des Teenagers Maria aus Freiburg hat die Staatsanwaltschaft für den rund 40 Jahre älteren Begleiter des Mädchens sieben Jahre und drei Monate Gefängnis sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der 58 Jahre alte Deutsche aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen habe sich der schweren Kindesentziehung schuldig gemacht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach den Plädoyers vor dem Landgericht Freiburg am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Zudem habe er das Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht.

Der Mann war laut Anklage im Mai 2013 mit der damals 13-jährigen Maria aus Freiburg ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren. Bei einer Verurteilung mit Sicherungsverwahrung würde er zum Schutz der Allgemeinheit nach Absitzen der Gefängnisstrafe hinter Gittern bleiben. Das Urteil will das Gericht öffentlich am 9. Juli (15.00 Uhr) verkünden.

Die Plädoyers am Freitag wurden Gerichtsangaben zufolge zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Über Details wurde daher nichts bekannt. Der Verteidiger des Angeklagten wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Sein Mandant war im vergangenen Sommer in Italien festgenommen worden, nachdem kurz zuvor die heute 19 Jahre alte Maria nach Freiburg zurückgekehrt war (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).

Der Mann sowie Maria hatten zu dem Fall vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Sie hatten sich den Angaben der Anklage zufolge im Internet kennengelernt. Der erwachsene Mann habe sich im Internet dem Mädchen gegenüber anfangs als Teenager ausgegeben.

Den Angaben zufolge ist der 58-Jährige nicht vorbestraft. Der Polizei zufolge hatte er bei seiner Festnahme im vergangenen Sommer erklärt, zwischen ihm und dem Mädchen handele es sich um „Liebe“. Als sie weggegangen sei, habe ihn dies zur Verzweiflung gebracht.

Maria und ihre Mutter sind in dem Prozess, der Anfang Mai begonnen hat, Nebenklägerinnen. Der Anwalt der Mutter sagte im Laufe des Prozesses, neben einer Haftstrafe für den Angeklagten gehe es auch um Schmerzensgeld für Marias Mutter. Die Frau habe durch das jahrelange Verschwinden der Tochter stark gelitten und befinde sich noch immer in psychologischer Behandlung.

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Erstellt:
28. Juni 2019, 17:05 Uhr

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