Prozessauftakt gegen mutmaßlichen syrischen Folterer

dpa Koblenz. Weltweit zum ersten Mal sitzen mutmaßliche Agenten syrischer Staatsfolter auf einer Anklagebank. Die Bundesanwaltschaft listet in Koblenz eine schier unendliche Zahl einzelner Gräueltaten auf. Der Prozess dürfte Beachtung weit über Deutschland hinaus finden.

Im OLG Koblenz hat der Prozess gegen zwei Angeklagte begonnen, denen die Beteiligung an syrischer Staatsfolter vorgeworfen wird. Foto: Thomas Frey/dpa Pool/dpa

Im OLG Koblenz hat der Prozess gegen zwei Angeklagte begonnen, denen die Beteiligung an syrischer Staatsfolter vorgeworfen wird. Foto: Thomas Frey/dpa Pool/dpa

Der Kontrast könnte kaum größer sein: Draußen strahlt die schöne Frühlingssonne, drinnen reihen zwei Ankläger einen Foltervorwurf an den anderen, eine Dreiviertelstunde lang.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und ganz im Zeichen des hochansteckenden Coronavirus hat ein Prozess mit historischer Dimension vor dem Oberlandesgericht Koblenz begonnen.

Die Bundesanwaltschaft spricht vom „weltweit ersten Strafverfahren gegen Mitglieder des Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ (Aktenzeichen 1 StE 9/19). Der syrische Präsident Baschar al-Assad soll in seinem Bürgerkriegsland bis heute für eine grausame Folter-Maschinerie verantwortlich sein. Die Bundesanwaltschaft stützt sich in ihrer 104-seitigen Anklage auf Zeugenaussagen von zwei Dutzend mutmaßlichen Folteropfern.

Nur jeder dritte Sitzplatz im Zuschauerbereich des größten Gerichtssaals in Koblenz darf wegen der Corona-Pandemie besetzt sein. Viele Prozessbeteiligte tragen Gesichtsmasken. Der Hauptangeklagte Anwar R. (57) erklärt über seinen Anwalt, er werde sich frühestens am dritten Verhandlungstag (27. April) schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Der zweite Angeklagte Eyad A. (43) will dagegen schweigen.

Die beiden Syrer sind nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und im Februar 2019 in Berlin und im pfälzischen Zweibrücken festgenommen worden. Die Anklage wirft Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 vor. Sie legt ihm 58-fachen Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung in Syrien zur Last. Eyad A. ist wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 angeklagt.

Anwar R. soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus in leitender Funktion für die brutale Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien an den Folgen gestorben. Dem in Zweibrücken festgenommenen Eyad A. wird vorgeworfen, mindestens 30 Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht zu haben.

Die Anklage spricht von brutalen Misshandlungen von Oppositionellen nach der Niederschlagung des Arabischen Frühlings in Syrien. Es sei dem Regime um Einschüchterung, Geständnisse und den Verrat von Namen weiterer Demonstranten gegangen. Die Bundesanwaltschaft listet mehr Folterpraktiken auf, als den meisten Zuschauern wohl je in den Sinn gekommen sind. Die Angeklagten hören scheinbar unbewegt zu. Laut der Bundesanwaltschaft sollen sie sich den Ermittlungen zufolge inzwischen vom Assad-Regime abgewandt haben.

An dem Prozess mit vorerst 24 terminierten Verhandlungstagen bis zum 13. August nehmen auch mehrere der mutmaßlichen Folteropfer, die Zeugenaussagen gemacht haben, als Nebenkläger teil. Der Anwalt Patrick Kroker, der einige von ihnen vertritt, sagt nach dem Prozessauftakt, die in der Anklage aufgegriffenen Aussagen von 24 Opferzeugen stünden auch für die heutigen Häftlinge in syrischen Foltergefängnissen. „Die Verantwortung geht bis in die höchsten Regierungskreise“, ergänzt Kroker mit Blick auf al-Assad.

Oberstaatsanwalt Jasper Klinge von der Bundesanwaltschaft betont am Rande des Prozesses: „Wir sind es den Opfern, die ja auch teilweise hier bei uns im Landes leben, aber auch unserer historischen Verantwortung schuldig, dass die Verantwortlichen für solche Taten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dies denn dann in unseren Möglichkeiten steht.“

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verweist auf die historische Dimension des Strafprozesses gegen mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher: „Erstmals werden tausendfache schreckliche Folterungen und Misshandlungen vor einem unabhängigen Gericht in Deutschland verfolgt. Hiervon geht die klare Botschaft aus: Kriegsverbrecher dürfen sich nirgendwo sicher fühlen.“ Mit seinen beharrlichen und systematischen Ermittlungen setze der Generalbundesanwalt weltweit Maßstäbe: „Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht macht dies möglich.“

Damit können in Deutschland auch mögliche Verbrechen von Ausländern in fernen anderen Staaten verfolgt werden. Aus den Reihen der Nebenkläger im Koblenzer Prozess heißt es, vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag komme es dagegen grundsätzlich nicht zu Verfahren wegen mutmaßlicher syrischer Staatsfolter, weil Russland und China dies im Weltsicherheitsrat verhinderten.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnet den Koblenzer Prozess als einen „Meilenstein im Kampf gegen die
Straflosigkeit von schwersten Menschenrechtsverletzungen in Syrien“. Stephan Thomae, FDP-Fraktionsvize im Bundestag, findet es gut, dass sich die deutsche Justiz an der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts beteilige, „die mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen vor 75 Jahren ihren Anfang genommen hat“.

Drei Nebenkläger äußern sich nach dem Ende des Prozesstages gegenüber Journalisten. Foto: Thomas Frey/dpa Pool/dpa

Drei Nebenkläger äußern sich nach dem Ende des Prozesstages gegenüber Journalisten. Foto: Thomas Frey/dpa Pool/dpa

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Erstellt:
23. April 2020, 12:21 Uhr

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