Psychoterror nach der Trennung: Nacktfotos und Totenschädel

dpa Aschaffenburg. Für die Frau muss es ein Martyrium gewesen sein. Nach der Trennung von ihrem Freund fängt dieser an, sie zu terrorisieren. Das Wort Stalking reicht kaum zur Beschreibung dafür aus, was er ihr antut. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten - und nicht nur dafür.

Ein Justizbeamter steht im Verhandlungssaal des Landgerichts neben dem Angeklagten. Foto: Armin Weigel

Ein Justizbeamter steht im Verhandlungssaal des Landgerichts neben dem Angeklagten. Foto: Armin Weigel

Die Liste der Vorwürfe gegen einen 44 Jahre alten Mann in einem Prozess in Bayern ist lang: Er soll eine Rohrbombe gebastelt haben, um seine Ex-Freundin zu töten, pornografische Bilder der Frau in Aschaffenburg verteilt sowie im Internet verbreitet haben.

Wegen knapp eines Dutzend verschiedener Delikte steht der Mann seit Montag vor dem Landgericht Aschaffenburg. Dort räumt er einen Teil der Vorwürfe ein, andere bestreitet er energisch.

So gibt der Mann zu, dass er drastische Nacktfotos seiner Ex-Freundin verbreitete. Vehement wendet er sich jedoch gegen den Vorwurf, er habe seine Ex-Freundin mit einer Rohrbombe töten wollen. Die von der Anklage ins Feld geführten Beweisstücke hätten einem geplanten privaten Feuerwerk dienen sollen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Mann die Trennung von der Frau nicht akzeptieren. Bewusst habe er geplant, sie zu schädigen. Dazu habe er erhebliche Gefährdungen seines Opfers geradezu beabsichtigt. Schlafstörungen und Angstattacken der Frau seien die Folge gewesen.

Um sein Opfer zu demütigen und sich zu rächen, schreckte der Angeklagte offenbar vor nichts zurück. Nicht nur verbreitete er laut Staatsanwaltschaft die Nacktfotos der Frau, sondern er demolierte sogar wiederholt das Grab und den Grabstein ihres kürzlich gestorbenen Vaters.

Der Psychoterror ging den Angaben nach weiter: An die Arbeitsstelle der Frau schickte er ein Paket mit einem Menschenschädel. Nach Ansicht der Ankläger wollte der Mann damit den Anschein erwecken, dass es sich um den Schädel aus dem Grab ihres Vaters handelt. Daraufhin hätten sich die Angstzustände der Frau weiter gesteigert.

Als die Ex-Freundin, die auch als Nebenklägerin auftritt, am Nachmittag im Gerichtssaal erscheint, würdigt sie ihren mutmaßlichen Peiniger keines Blickes. Gefasst und mit ruhiger Stimme sagt sie aus und berichtet von ihrem Martyrium. Ihr Ex sei schon in der Beziehung sehr eifersüchtig gewesen und außerdem ein „Sprücheklopfer“. Was er ihr danach antat, habe sie ihm aber nicht zugetraut. Am schlimmsten sei für sie die Episode mit dem Menschenschädel gewesen.

Während sie dies alles schildert, hört der Angeklagte, der in Jeans und mit schwarzer Krawatte erschienen ist, ruhig zu. Die Frage seines Anwalts, ob er sich bei ihr entschuldigen dürfe, verneint sie. Schon zuvor hatte sie ein Angebot über eine Schmerzensgeldzahlung abgelehnt.

Vollkommen in den Hintergrund treten an diesem Nachmittag die zahlreichen anderen Vorwürfe gegen den Mann, darunter Versicherungsbetrug. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Einbruch in sein Fitnessstudio sowie in sein Privathaus vorgetäuscht zu haben. Das bestreitet er. Einen anderen Strafvorwurf räumt er dagegen ein: Er gibt zu, dass er bereits einer anderen Ex-Freundin auf unzulässige Weise nachgestellt habe - per Stalking.

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Erstellt:
5. August 2019, 18:13 Uhr

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