Psychotherapeutische Versorgung

Psychotherapeuten-Verbände halten Beschluss für inakzeptabel

Der GKV-Spitzenverband kürzt die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab April um 4,5 Prozent. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnt dies ab.

Durch die gekürzten Honorare könnten Patienten es noch schwerer haben, einen Psychotherapieplatz zu finden.

© IMAGO/Zoonar

Durch die gekürzten Honorare könnten Patienten es noch schwerer haben, einen Psychotherapieplatz zu finden.

Von Nina Ayerle

Der GKV-Spitzenverband senkt die Honorare für psychotherapeutischen Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent. Der Verband hatte sich im Erweiterten Bewertungsausschuss damit durchgesetzt. In dem Ausschuss verhandeln die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) über die Vergütung medizinischer Leistungen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben. Die KBV hat dagegen gestimmt.

„Diese Entscheidung hat die Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen“, sagt Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), nach dem gestrigen Votum des Erweiterten Bewertungsausschusses in einer Pressemitteilung. „Über die Jahre hinweg ist die Psychotherapie zu einer etablierten Versorgungssäule im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geworden.“ Dass die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der aktuellen Finanzlage sparen müssten, stehe außer Frage.

Patienten haben Nachsehen – Therapieplätze schwerer zu finden

Es sei aber paradox, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfinde – eben in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Das Nachsehen werden aus seiner Sicht vor allem die Patientinnen und Patienten haben, deren Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die Kürzungen für „völlig inakzeptabel“. In der Summe bedeutet dies selbst für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhielten, eine Absenkung der Honorare um circa 2,8 Prozent. Die Krankenkassen hatten im Februar sogar Honorarkürzungen in Höhe von zehn Prozent gefordert. „Das ist Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip“, sagt BPtK-Präsidentin Andrea Benecke in einer Pressemitteilung.

Die psychotherapeutischen Praxen litten heute schon unter steigenden Kosten und der anhaltenden Inflation. Niemand käme in Tarifverhandlungen auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen. Doch ausgerechnet für die Fachgruppe der vertragsärztlichen Versorgung mit den niedrigsten Honoraren werde eine solche Absenkung beschlossen. „Das ist skandalös“, so Benecke.

Auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hält die Entscheidung für ein „fatales Signal“: „Schon heute ist die Versorgungssituation für viele psychisch erkrankte Menschen angespannt“, schreibt der Verband auf seiner Website. Gleichzeitig steige der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung weiter an. Mehrere Berufsverbände prüfen nun rechtliche Schritte gegen die Entscheidung.

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Erstellt:
12. März 2026, 17:18 Uhr

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