Punktabzug für Waldhof: Urteil des OLGs am 21. April

dpa Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sein Urteil im Fall des Punktabzugs vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) gegen Waldhof Mannheim vertagt und wird dieses erst am 21. April verkünden. Dies sagte eine Gerichtssprecherin nach der dreistündigen Verhandlung am Dienstag. Das Landgericht hatte vor knapp einem Jahr geurteilt, dass der DFB Fußballclubs für das Fehlverhalten seiner Anhänger nicht mit einem Punktabzug bestrafen darf, solange damit nicht ein unfair erlangtes Spielergebnis ausgeglichen wird. Dagegen war der DFB in die nächste Instanz vorgegangen.

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Der Drittligist mit Mannheim hatte sich zuvor mit der Klage gegen die Strafe für die Verstöße seiner Anhänger im abgebrochenen Relegation-Rückspiel gegen den KFC Uerdingen im Mai 2018 gewehrt. „Der Punktabzug verfälscht den sportlichen Wettbewerb. Diesen in fairer Weise zu fördern, ist oberster Satzungszweck des DFB. Ein Punktabzug ist daher in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen“, hatte der Vorsitzende Richter Richard Kästner damals geurteilt.

Während des Relegationsrückspiels der Mannheimer um den Aufstieg in die 3. Liga gegen Uerdingen am 27. Mai 2018 hatten Waldhof-Fans Rauchbomben auf das Spielfeld geworfen. Dies hatte zum Spielabbruch geführt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte anschließend unter anderem einen Abzug von neun Punkten gefordert. Verurteilt wurden die Mannheimer letztendlich zu drei Punkten Abzug.

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Erstellt:
10. März 2020, 15:47 Uhr

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