Radclub fordert für Radwegeausbau ein Gesetz

dpa/lsw Karlsruhe. Damit der Ausbau der Radwege im Land gelingen kann, sind aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) feste Vorgaben nötig. In den vergangenen zehn Jahren sei das Thema Radverkehrsförderung erstmals systematisch vorangetrieben worden. „Die Rahmenbedingungen haben sich in die richtige Richtung verändert“, meinte die ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke. Hauptproblem sei aber, dass die Ziele nicht verbindlich seien. „Deswegen braucht Baden-Württemberg ein Radgesetz beziehungsweise ein Mobilitätsgesetz, das Ziele und Maßnahmen für den Radverkehr verbindlich festsetzt.“

Ein Radfahrer wirft einen Schatten auf einem ausgewiesenen Radweg. Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild

Ein Radfahrer wirft einen Schatten auf einem ausgewiesenen Radweg. Foto: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild

Das grün geführte Verkehrsministerium habe viele Weichen gestellt, aber es bleibe noch viel zu tun. Der Radwegeausbau gehe zu langsam voran. „Radfahrende sind immer wieder mit einem lückenhaften Netz konfrontiert“, sagte Zühlke.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann zeigte zwar Verständnis für das Interesse an einem eigenen Radgesetz. Er erteilte diesem Teil der Forderung aber eine Absage. Das Land erwäge dagegen, ein Mobilitätsgesetz zu erarbeiten. „Aus meiner Sicht ist das eines der großen Gesetzgebungsprojekte in der nächsten Legislaturperiode“, sagte er am Mittwoch. Es gebe noch keinen richtigen gesetzlichen Rahmen für alle Träger und Bereiche der Mobilität.

Das Land habe sich zunächst konkreten Programmen und Projekten gewidmet, um nicht mehrere Jahre in der Koalition über einen gesetzlichen Rahmen streiten zu müssen, erklärte der Grünen-Politiker. „Nun sollte sich eine neue Koalition auch einen neuen Orientierungsrahmen für die zukünftige Politik und das Handeln von Verwaltungen geben.“ Darin könne zum Beispiel geregelt werden, welchen Beitrag ein Straßen- oder Radwegbau zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Entlastung von Ortschaften und zur Lebensqualität leisten müsse. „Solche Dinge könnten dann als Kriterium für die Planung zugrunde gelegt werden.“ Viele bestehende gesetzliche Grundlagen seien aus alter Vorzeit, sagte Hermann.

© dpa-infocom, dpa:210303-99-664514/3

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Erstellt:
3. März 2021, 07:00 Uhr

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