Räuber nach kurzer Flucht geschnappt

39-Jähriger gesteht beide Diebstähle in Kirchberg an der Murr vor dem Stuttgarter Landgericht

Von Bernd S. Winckler KIRCHBERG AN DER MURR/STUTTGART. Ein mehrfach wegen Diebstahls und Drogendelikten vorbestrafter 39-jähriger Koch hat vor dem Stuttgarter Landgericht zugegeben, dass er im März und April dieses Jahres maskiert und bewaffnet in Kirchberg an der Murr zuerst eine Bäckerei, und dann eine Metzgerei überfallen und knapp 1300 Euro erbeutet hat. Der zweite Überfall scheiterte allerdings durch aufmerksamen Passanten. Laut Anklage war der 39-Jährige zuerst am Mittag des 24. März mit einer tiefgezogenen Schirmmütze und einem dicken Schal um den Hals in der Kirchberger Bäckerei erschienen und habe gegen die anwesende Kassiererin eine echt aussehende und auch geladene Schreckschusswaffe hingehalten. Dabei soll er schroff die Öffnung der Kassenschublade gefordert haben. Allerdings habe die Kassiererin ihm zu verstehen gegeben, dass sie als Auszubildende den Mechanismus nicht kenne und ihm daher kein Geld geben könne. Außerdem fragte sie ihn, ob das alles nicht doch ein Spaß sei. Dass dem nicht so ist, beweist der Räuber mit der neuerlichen Pistolendrohung, verbunden mit der neuerlichen Forderung, die Kasse zu öffnen. Gemeinsam mit der Auszubildenden habe man das dann versucht, ohne Ergebnis. Erst als eine Kollegin der Auszubildenden dann zu Hilfe kam, ließ sich die Kassenschublade öffnen. Bevor dem Räuber jedoch die Beute in Höhe von 1282 Euro in einer Tüte ausgehändigt wurde, ließ der Mann es noch zu, dass man einen wartenden Kunden fertig bediente. Danach flüchtete der Mann unerkannt aus dem Geschäft. Zwei Wochen später dieselbe Masche in einer Kirchberger Metzgerei. Hier soll der Angeklagte am späten Nachmittag des 10. April dieses Jahres wieder mit seiner Schirmmütze, einem Schal und einer dunklen Sonnenbrille in den Verkaufsraum gekommen sein und habe mit der Drohung seiner Schreckschusswaffe erneut Geld gefordert. Allerdings gab ihm die Kassiererin kein Geld, sondern rief laut um Hilfe, die rein zufällig an dem Laden vorbeigehende Passanten hörten. Ohne Beute wollte der Angeklagte mit seinem vor dem Geschäft bereitgestellten Fahrrad flüchten, was ihm nicht gelang. Bereits nach 40 Metern wurde er von den Passanten eingeholt und in einer nahen Gasse festgehalten. Dort brauchte die alarmierte Polizei nur noch die Handschellen anlegen. Der Staatsanwalt nennt die beiden Verbrechen als einmal schwere räuberische Erpressung und einmal versuchte besonders schwere räuberische Erpressung. In mindestens einem der beiden Fälle soll die Pistole mit drei Patronen geladen gewesen sein. Angeklagter gibt Vorwürfe zu Vor der 17. Großen Strafkammer des Landgerichts gibt der 39-Jährige die beiden Vorwürfe zu. Er habe dringend Geld benötigt, weil er zu der damaligen Zeit zum einen arbeitslos war, seine Lebensgefährtin ihn verlassen hatte, mit der er ein zehn Monate altes Kind hat. Zudem sei er seit vielen Jahren mit jeweiligen Unterbrechungen hochgradig rauschgiftsüchtig. Dies habe bereits in frühen Jahren begonnen, nachdem er nach seiner Ausbildung zum Elektroinstallateur Schiffbruch erlitt. Bereits mehrmals wurde er wegen Drogenhandels verurteilt, und mehrfach hatte er Bewährungen der Amtsgerichte Backnang und Waiblingen durch Rückfalldelikte gebrochen, was dazu führte, dass er zuletzt fast zwei Jahre Haft absitzen musste. Zuletzt will er im Restaurant eines Freunds als Koch gearbeitet und gutes Geld verdient haben. Dann aber scheiterte die Beziehung mit seiner Freundin. Die Tatwaffe, eine Walther-P-22-Nachbildung zur Schreckschusspistole, will er im Dezember letzten Jahres für 150 Euro gekauft haben. Zu jener Zeit also, in der er finanziell äußert knapp dran war, was die vorsitzende Richterin zu der Bemerkung veranlasste, dass er dieses Geld bestimmt für andere Dinge hätte verwenden können. Kleinlaut gibt der Angeklagte hier aber zu Protokoll, dass er einen Großteil der Beute seiner Ex-Freundin als Unterhalt für das gemeinsame Kind ausgehändigt habe. Ob ihn die Drogensucht und möglicherweise auch Drogenkonsum zu den Tatzeiten zu den beiden Verbrechen gebracht haben könnte, und er deshalb nur eingeschränkt schuldfähig ist, soll mithilfe eines psychiatrischen Sachverständigen geklärt werden. Schließlich kennen ihn die Richter am Stuttgarter Landgericht bereits durch frühere Verurteilungen wegen Drogenbesitzes und Drogenhandels. Noch Ende letzten Jahres will der Angeklagte täglich mehrere Gramm harte Drogen konsumiert haben. Allerdings sei er von Mai bis Dezember 2017 drogenfrei gewesen. Am 20. Januar soll das neue Urteil der 17. Kammer in Stuttgart gegen ihn gesprochen werden.

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Erstellt:
5. Dezember 2018, 06:00 Uhr

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