Razzia in Ellwangen: Richter zweifelt an Rechtmäßigkeit

Fehlte Durchsuchungsbefehl für Lea? Verhandlungen gegen Flüchtlinge vorläufig abgesagt

Nach einermisslungenen Abschiebung haben Polizisten im vergangenen Jahr die Ellwanger Erstaufnahme für Flüchtlinge durchsucht.Ein Richter zweifelt jetzt daran, dass sie das durften.

Ellwangen Das Amtsgericht Ellwangen hat Zweifel daran, dass die Großrazzia in der Landeserstaufnahmestelle (Lea) Ellwangen vom 3. Mai 2018 rechtmäßig war. Das geht aus Unterlagen hervor, die unserer Zeitung vorliegen. An diesem Donnerstag hätten sich drei Flüchtlinge, die in der Lea festgenommen worden waren, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht verantworten müssen. Der Amtsrichter hat die Verhandlungen nun vorläufig abgesagt.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dem Schreiben zufolge bei den Zimmern in der Lea um grundgesetzlich geschützte Wohnungen und bei den Flüchtlingen um Wohnungsinhaber. Nach Auffassung des Richters hätte es also eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedurft. Den gab es aber nicht. Wenn aber die Durchsuchung nicht rechtmäßig gewesen ist, dann hätten sich die Angeklagten mit ihrem Widerstand auch nicht strafbar gemacht.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als Betreiber der Lea wollte am Montag keine Stellungnahme abgeben. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen sagte: „Wir gehen davon aus, dass wir die Rechtmäßigkeit in diesem Einsatz gewahrt haben.“ Er sei auf die Möglichkeiten des Polizeigesetzes gestützt worden. Die Justiz könne dies ruhig prüfen. Der Aalener Vizepräsident Bernhard Weber hatte die Razzia damit begründet, dass es in der Lea Hinweise auf Strukturen gab, die behördliche Maßnahmen unterbinden wollten. Man habe unter anderem nach Waffen gesucht.

Bei dem Einsatz hatten rund 500 Polizisten die Lea durchsucht und dabei mehrere Flüchtlinge festgenommen. Dabei waren zwölf Menschen verletzt worden, darunter ein Polizist. Drei Tage zuvor hatte es einen missglückten Abschiebeversuch gegeben. Der Einsatz war eine Reaktion darauf.

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Erstellt:
12. März 2019, 03:04 Uhr

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