Rechnungshof kritisiert AfD-Kampagnen

Behörde: Fraktionsmittel wurden für Wahlwerbung genutzt

Stuttgart (lsw). Der AfD-Landtagsfraktion steht Ärger im Zusammenhang mit Werbekampagnen zur Bundestagswahl 2017 ins Haus. Der Landesrechnungshof in Karlsruhe monierte, dass einzelne Maßnahmen nicht aus Fraktionsmitteln hätten finanziert werden dürfen. Ein Sprecher der obersten Rechnungsprüfer bestätigte am Freitag einen Bericht der „Südwest Presse“. Es geht auch um eine Kampagne, die auf dem Stuttgarter Pragsattel auf einer Videoleinwand gezeigt wurde. Dabei wurde etwa der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als Gollum aus dem Fantasy-Klassiker „Herr der Ringe“ verballhornt.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte diese Kampagne als Verstoß gegen das Fraktionsgesetz gewertet und den Rechnungshof um eine Sonderprüfung gebeten. Sie argumentierte damals, die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen dürfe lediglich der Information über deren parlamentarische Arbeit dienen. Hinzu kämen noch die Vermittlung ihrer politischen Standpunkte und der Dialog mit den Bürgern über parlamentarische Fragen. Die Landtagspressestelle teilte am Freitag mit, die Empfehlungen des Rechnungshofes würden derzeit von der Landtagsverwaltung fachlich geprüft.

AfD-Fraktionsvize Emil Sänze erklärte, seine Fraktion teile die Auffassung des Rechnungshofes nicht. „Aus unserer Sicht sind die Vorwürfe unbegründet.“ Es habe sich bei den monierten Vorgängen nicht um Wahlwerbung, sondern um eine Reaktion der Fraktion auf aktuelle politische Ereignisse gehandelt.

Die Mittel der Landtagsfraktionen werden aus Steuergeldern gespeist. Grundsätzlich dürfen sie nicht für Parteizwecke eingesetzt werden, also auch nicht für Wahlwerbung. Laut Zeitung steht eine mögliche finanzielle Rückforderung im unteren fünfstelligen Bereich im Raum. Sänze bestätigte, dass es um einen Betrag in diesem Rahmen geht. Seine Fraktion wolle zunächst die Reaktion von Landtagspräsidentin Aras auf den Bericht des Rechnungshofes abwarten. Man halte sich aber offen, den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Gall, forderte die AfD auf, die unrechtmäßig verwendeten Fraktionsgelder umgehend an die Landtagsverwaltung zurückzuzahlen. Das Prüfergebnis des Rechnungshofes mache deutlich, wie die AfD gegen gesetzliche ­Regeln verstoße.

Zum Artikel

Erstellt:
29. Dezember 2018, 03:14 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen