Rechter Terror: Urteile gegen „Gruppe Freital“ rechtskräftig

dpa Karlsruhe.

Die Urteile gegen die Mitglieder der rechtsterroristischen „Gruppe Freital“ sind gültig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision von sechs der acht Angeklagten, bestätigte Anwalt Michael Sturm in Dresden. Zuvor hatte Radio Dresden darüber berichtet. Zwei Angeklagte hatten keine Revision eingelegt. Die Mitglieder der Gruppe waren im März 2018 vom Oberlandesgericht in Dresden wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt worden. Sie erhielten lange Freiheitsstrafen.

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4. Juni 2019, 18:43 Uhr
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