Rechtsextreme Drohschreiben: Durchsuchungen in vier Ländern

dpa München. Sie drohten per E-Mail mit Sprengstoffanschlägen. Gegen Moscheen, Flüchtlingsunterkünfte und andere Einrichtungen. Jetzt schlugen die Ermittler im Morgengrauen gegen sieben rechtsextreme Beschuldigte zu.

Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. Foto: Lino Mirgeler/dpa

Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. Foto: Lino Mirgeler/dpa

Nach islamfeindlichen Drohschreiben gegen Moscheen, Ankerzentren, Parteizentralen und Medien haben Ermittler bei einer konzertierten Aktion in vier Bundesländern mehrere Gebäude durchsucht. Der Einsatz richtete sich gegen sieben Beschuldigte aus dem rechtsextremen Milieu in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Sie sollen auch Sprengstoffanschläge angedroht haben.

Sechs der Personen seien vorläufig festgenommen worden, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München mit. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seien sie wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Der siebte Verdächtige sei zunächst nicht angetroffen worden.

Sichergestellt wurden Datenträger wie Computer, Smartphones und Festplatten - „alles was mit dem Versand von E-Mails zu tun hat“, sagte ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamtes. „Sämtliche Beschuldigte stehen schon länger im Fokus polizeilicher Ermittlungen.“ Nun soll unter anderem weiter ermittelt werden, welche Verbindungen die Männer untereinander genau hatten und welche Verbindungen sie genau zur rechtsextremen Szene hatten.

Hinweise auf einen Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen in Halle am Nachmittag gab es indes nicht. Man habe keinerlei solche Hinweise, sagte ein LKA-Sprecher am Mittwochnachmittag. Der siebte Verdächtige, den man nicht angetroffen habe, stamme aus Baden-Württemberg.

Die insgesamt 23 Schreiben waren den Ermittlern zufolge vom 8. bis 23. Juli bundesweit per E-Mail versandt worden. Unterzeichnet waren sie mit „Volksfront“, „Combat 18“ oder „Blood and Honour (trotz Verbot sind wir nicht tot)“ - alles rechtsextreme Organisationen.

Die Drohschreiben gingen an Ankerzentren für Flüchtlinge, islamische Zentren, Moscheen, Parteizentralen und Presse- und Medienagenturen. „Derartige Drohmails wollen Menschen in Angst und Schrecken versetzen und den gesellschaftlichen Frieden stören“, sagte Herrmann. „Dagegen gehen wir mit aller Macht des Rechtsstaats vor.“

Das wurde am Mittwoch als Knackpunkt in den Ermittlungen bezeichnet: dass es gelungen sei, die Beschuldigten namentlich zu ermitteln. Schließlich werde bei Droh-Mails von den Verfassern in der Regel versucht, die Herkunft zu verschleiern, hieß es.

Am Einsatz beteiligt waren insgesamt rund 120 Beamte, wie die für die Aktion federführenden Behörden in Bayern mitteilten. Die Ermittler wurden von Spezialeinsatzkräften (SEK) und örtlicher Polizei unterstützt.

In Bayern gab es drei Durchsuchungen: jeweils eine in Oberbayern (Landkreis Rosenheim), Niederbayern (Straubing-Bogen) und Oberfranken (Landkreis Bamberg). In Baden-Württemberg fanden die Aktionen in zwei Objekten statt (Region Stuttgart und Landkreis Sigmaringen), in Sachsen-Anhalt (Landkreis Mansfeld-Südharz) und Thüringen (Stadt Suhl) gab es jeweils eine Durchsuchung.

Nähere Angaben zu den durchsuchten Objekten machten die Behörden nicht. Im Laufe des Vormittages waren die Aktionen beendet.

Das Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“ (Blut und Ehre) ist verboten. Die gewaltbereite rechtsextreme Organisation „Combat 18“ gilt als bewaffneter Arm von „Blood and Honour“ und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv. „Combat“ steht im Englischen für Kampf. „18“ gilt als Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler. Die „Volksfront“ ist eine ursprünglich aus den USA stammende rechtsextreme Organisation. Offiziell hatte sie sich 2012 aufgelöst.

Die bayerischen Landtags-Grünen forderten am Mittwoch erneut, „Combat 18“ als kriminelle beziehungsweise terroristische Vereinigung zu verbieten.

Geleitet wurde die bundesweite Aktion von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft, dem Landeskriminalamt in Bayern und der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET).

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Erstellt:
9. Oktober 2019, 15:58 Uhr

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