Marine Le Pen

Rechtspopulistin zieht wegen Ausschluss von Wahlen vor Gerichtshof

Ein Gericht verurteilte Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geld. Obwohl sie Berufung einlegte, griff ein Teil der Strafe sofort. Dagegen wehrt die Politikerin sich nun.

Marine Le Pen zieht gegen ihren  vorläufigen Ausschluss von Wahlen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht.

© AFP/dpa/Julien De Rosa

Marine Le Pen zieht gegen ihren vorläufigen Ausschluss von Wahlen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht.

Von dpa

Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen zieht gegen ihren von einem Gericht verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Le Pen habe vor dem Straßburger Gericht beantragt, den sofortigen Vollzug der in erster Instanz verhängten Strafe auszusetzen, teilte ihre Partei Rassemblement National (RN) mit. Ein Gericht hatte Le Pen Anfang April wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt.

Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Le Pen legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst. 

Nächste Präsidentschaftswahl in Frankreich 2027

Angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit wäre Le Pen nicht in der Lage, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren, argumentieren ihre Anwälte. Damit bestehe die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens, was den Gang vor das europäische Gericht rechtfertige. 

Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten - für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann.

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Erstellt:
8. Juli 2025, 19:52 Uhr

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