Regierung: Abbruch-Bereitschaft kein Einstellungskriterium

dpa/lsw Stuttgart. Die Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, wird nach den Angaben des Gesundheitsministeriums keine Einstellungsvoraussetzung an Südwest-Kliniken werden. Das betonte Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich (Grüne) am Montag in Stuttgart mit Blick auf die rückläufige Zahl an Arztpraxen und Kliniken, die diese Eingriffe nach der verpflichtenden Beratung vornehmen. Zuvor hatte es bei den Grünen Überlegungen gegeben, an Universitätskliniken bevorzugt Ärzte einzustellen, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. In der Opposition traf die Äußerung Mielichs auf ein gemischtes Echo.

Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Die für die Uni-Kliniken verantwortliche Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) sagte, junge Ärzte müssten am besten schon während des Studiums für das komplexe und ethisch anspruchsvolle Thema sensibilisiert werden. Das Land sei im Gespräch mit Krankenhausgesellschaft, Ärztekammer und Uni-Kliniken darüber, wie ein flächendeckendes Angebot sichergestellt werden könnte.

Die FDP im Landtag begrüßte die Klarstellung seitens des grün geführten Gesundheitsministeriums. „Es ist schlicht unerträglich, wie hier erwogen wurde, mit Druck und Sanktionierung einen Mangel zu beseitigen“, sagte der Gesundheitsexperte Jochen Haußmann. Es sei der klügere Weg, sich mit den Beteiligten zusammenzusetzen und die Sachlage zu analysieren, statt Klinik-Mitarbeiter einem „Gesinnungs-Tüv“ zu unterziehen.

Von der SPD-Fraktion kam Gegenwind. Das Land sei gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche sicherzustellen. Bei Engpässen müsse die Landesregierung Vorschläge zur Abhilfe vorlegen. Zwar dürfe kein Arzt zu einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet werden. Fraktionsvize Sabine Wölfle: „Aber es dürfen natürlich einige Stellenausschreibungen und Arbeitsverträge zum Beispiel an den Universitätskliniken so formuliert werden, dass speziell nach Ärztinnen oder Ärzten gesucht wird, die bereit sind, dem Land bei der Sicherstellung des Angebots zur Seite zu stehen.“

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Erstellt:
13. Juli 2020, 18:00 Uhr

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