Regierung bringt neues Artenschutzgesetz auf den Weg

dpa/lsw Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung hat die Gesetzesänderungen für mehr Artenschutz zur Anhörung freigegeben. Nun können sich Verbände drei Wochen lang dazu äußern, wie das Agrarministerium am Mittwoch mitteilte. Dann gehen die Änderungen erneut ins Kabinett und in den Landtag. Bis zur Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die vorliegenden Gesetzesnovellen seien ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedliche Interessen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ausgeglichen werden könnten, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Agrarminister Peter Hauk (CDU) sagte, nicht nur die Landwirtschaft, auch Kommunen, Privatpersonen und das Land selbst hätten einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten.

Die Regierung will Naturschutzgesetz, Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ändern. Die Änderungen kamen durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ins Rollen, gegen das vor allem Landwirte Sturm gelaufen waren. Naturschützer und Bienenfreunde hatten sich schließlich bereit erklärt, mit der Landesregierung an einem alternativen Entwurf zu arbeiten. Der Regierungsentwurf soll inhaltliche Ziele des Volksbegehrens übernehmen, aber umstrittene Passagen entschärfen - etwa zu Pestiziden. Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel soll dem Gesetz zufolge bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden.

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Erstellt:
18. März 2020, 14:28 Uhr

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