Regierung bringt Verbot von „Konversionstherapien“ voran

dpa Berlin.

Dubiose Methoden zur „Heilung“ von Homosexualität sollen künftig bei Minderjährigen komplett und bei Volljährigen teilweise verboten werden.
Berlin.

Dubiose Methoden zur „Heilung“ von Homosexualität sollen künftig bei Minderjährigen komplett und bei Volljährigen teilweise verboten werden. Bei Missachtung drohen Bußgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen. Das Bundeskabinett hat entsprechende gesetzliche Regeln für sogenannte Konversionstherapien auf den Weg gebracht. Homosexualität sei keine Krankheit - daher sei schon der Begriff Therapie irreführend, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid.

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18. Dezember 2019, 12:44 Uhr
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