Rennen zwischen Auto und Motorrad auf der B14

Gerichtsverfahren gegen 18-Jährigen eingestellt – Er hatte selbst das „Rennen“ zwischen Sulzbach und Großerlach gefilmt

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Gemeinsam stehen Staatsanwältin, Zeuge, Angeklagter und Rechtsanwalt hinter dem Tisch und blicken dem Richter über die Schulter. Konzentriert schauen sie auf den Bildschirm eines Laptops. Vom Zuhörerbereich sieht die Sache wie die Übertragung eines Formel-1-Rennens aus. Motoren hört man aufheulen. Weil die Auswertung dieses Filmdokuments wichtig für den Ausgang des Verfahrens ist, setzt der Richter den Film immer wieder zurück. Einzelne Sequenzen werden mehrfach betrachtet. „Da“, sagt der Angeklagte, „in dieser Szene ist am rechten Bildrand kurz der Motorradhelm meines Vaters zu sehen.“ Was so viel heißen will, dass der Vater an dem auf der linken Seite der Fahrbahn fahrenden Auto rechts überholte.

Die Rede ist von einem Auto-Motorrad-Rennen im September 2016. Ort des Geschehens ist die Paradestrecke für Motorradfahrer im Großraum Backnang: die Strecke von Sulzbach an der Murr nach Großerlach. Knapp hinter einem Pkw seien der 18-jährige Schüler aus Schwäbisch Gmünd und sein Vater auf die Strecke mit ihren Motorrädern eingebogen. Und hätten gleich ordentlich aufgedreht und wären dicht aufgefahren. Der Autofahrer aber wollte sich an die im unteren Teil der Strecke geltende Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Der Pkw-Fahrer habe, so sagt der Angeklagte, eine Vollbremsung hingelegt. Der Autofahrer wiederum verneint dies bei seiner Zeugenaussage. So aufeinander aufmerksam gemacht, ging’s für die beiden Motorradfahrer und den Autofahrer los. Erst einmal mit dem Motorrad neben das Auto gefahren und den Stinkefinger gereckt. Danke, Stinkefinger zurück. Dann überholen und den Autofahrer durch Langsamfahren ärgern. Der, nicht träge, überholt nun seinerseits. Dann die neue Variante: ein Motorradfahrer vor dem Auto, einer neben dem Auto. Und wieder Stinkefinger und Beleidigungen. Auf der langen Geraden kurz vor Berwinkel hängen dann die Motorradfahrer den Autofahrer endgültig ab. Aber sie warten auf der Höhe an der Bushaltestelle. Als der Autofahrer herankommt, fährt der Schüler wieder los. Dabei berührt er mit dem linken Fuß die rechte Fahrzeugseite. War das nur ein Streifen? Oder wollte er dem Autofahrer in die Seitentür treten? Von der Polizei können später nur Kunststoffanhaftungen festgestellt werden. Der Fahrzeughalter sagt, das sei auch durch Putzen nicht weggegangen.

Nun fragt man sich natürlich, wie es zu den Filmaufnahmen über dieses spannende Rennen kam? Kinderspiel: Der junge Angeklagte beherrscht nicht nur sein Zweirad, sondern auch die modernen Methoden der Dokumentation. Er hatte zum einen in seinem Helm eine Kamera, mit der er den Streckenabschnitt vor sich filmte. Zum anderen war hinten auf dem Motorrad eine zweite Kamera montiert, die das rückwärtige Geschehen festhielt. Der verhinderte Rennfahrer bearbeitete die Aufnahmen zu Hause auf seinem Computer. Irgendwie, was leider nicht genau geklärt werden konnte, gelangten diese Filmaufnahmen in die Hände anderer. Und von den Betrachtern stellte einer Strafanzeige und teilte dabei den sogenannten Link zu den Filmaufnahmen mit. Ein Polizist sah sich das Rennvideo an, ermittelte und kam schließlich auf die Adresse des Angeklagten. Der hatte sich damit ein Verfahren wegen Nötigung und Sachbeschädigung eingehandelt.

Zur Klärung des Sachverhalts leisteten nun die vom Angeklagten selbst gestellten Filmsequenzen einen wichtigen Beitrag. Selbst das Tachometer am Motorrad ist in den Filmaufnahmen teilweise erkennbar. So können Beschleunigungen und Bremsvorgänge nachvollzogen werden. Der Angeklagte macht selbst auf Besonderheiten der Aufnahmen aufmerksam. Aber trotz mehrfacher Betrachtung kommen Richter und Staatsanwältin gemeinsam zu dem Schluss, dass sich aufgrund des im Film festgehaltenen Geschehens der Vorwurf der Nötigung nicht erhärten lässt. Und auch die Sachbeschädigung ist wohl eher ein Gestreiftwerden als ein bewusstes Treten in die Seite des Autos gewesen. Nach kurzer Beratung wird das Verfahren eingestellt. Dennoch bleibt bei dem Richter Verwunderung. Angesichts der reichlich genossenen Filmsequenzen sagt er: „Nur Männer fahren so.“ Und verbindet dies mit mahnenden Worten an alle Beteiligten.

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Erstellt:
7. Juli 2018, 06:00 Uhr

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