Generisches Maskulin

Richter halten nichts von Gendersprache

Braucht es geschlechtsneutrale Begriffe? Jedenfalls nicht in den Karteikästen der Registergerichte urteilt das Oberlandesgericht in Düsseldorf.

Wenn sich Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut zum Spitzengespräch mit Chefs der baden-württembergischen Unternehmen trifft, ist sie tatsächlich meist allein unter Männern.

© Uli Regenscheit/Wirtschaftsministerium

Wenn sich Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut zum Spitzengespräch mit Chefs der baden-württembergischen Unternehmen trifft, ist sie tatsächlich meist allein unter Männern.

Von Eberhard Wein

Wie gendergerecht die Sprache sein sollte, mag nicht unbedingt eine juristische Frage sein, dennoch hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf jetzt ein Machtwort gesprochen. Demnach sei der vom Gesetzgeber verwendete Begriff „Geschäftsführer“ geschlechtsneutral zu verstehen. Es ist ein Sieg für die Verfechter des „generischen Maskulin“ (Az. 3 Wx 85/25).

Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen einige Satzungsänderungen im Handelsregister eintragen lassen wollen. Dabei war das Wort „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzt worden. So wurde angemerkt, die GmbH besitze eine oder mehrere Geschäftsführungen, „jede vertritt die Gesellschaft allein“.

Stadt will den Rechtsstreit durchfechten

Es handele sich um eine moderne, geschlechtsneutrale Form, fand das Unternehmen. Das zuständige Registergericht lehnte die Änderung jedoch ab. Sie entspreche nicht dem Buchstaben des Gesetzes. Der Streit wäre wohl nicht vor Gericht gegangen, wenn es sich nicht um eine städtische GmbH gehandelt hätte. Im Rathaus wollte man den Fall offenbar durchfechten.

Doch das OLG gab dem Registergericht Recht. Das Wort Geschäftsführung sei irreführend, weil es auch für eine Gruppe stehen könne. Geschäftsführung und Geschäftsführer seien „nicht zweifelsfrei sinnidentisch“. Geschäftsführer stehe immer für eine natürliche Person.

Dass auch das Wort „Geschäftsführer“ irreführend sein könnte, weil es als männlich verstanden wird, ließ das OLG nicht gelten. Das Grundgesetz schreibe vor, dass Frauen gleichbehandelt und nicht diskriminiert werden dürften. Also sei klar, dass das Registergericht den Begriff Geschäftsführer geschlechtsneutral verstehe, urteilten die Richter. Ob auch Frauen unter ihnen waren, wissen wir dank des generischen Maskulins leider nicht.

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Erstellt:
31. Juli 2025, 11:34 Uhr

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