Richterin redet Mutter ins Gewissen

Zweijährige Tochter auf offener Straße schwer verletzt

Prozess - Eine 33-Jährige fügt ihrer Tochter auf offener Straße schwere Verletzungen zu.

Stuttgart Die Szene ist unwirklich und schockierend. Eine Frau steht auf der Straße, ihre zweijährige Tochter liegt über ihrer Schulter. Plötzlich fasst die Frau das Kind an den Beinen und schleudert es auf den Asphalt. „Mit maximalem Schwung“, sagt Ute Baisch, Vorsitzende Richterin der 1. Strafkammer des Landgerichts. Das Mädchen prallt mit dem Gesicht voraus auf den Boden, die Mutter steht apathisch und mit starrem Blick regungslos daneben. Ihre zweite Tochter muss den Vorfall mit ansehen.

So hat es sich laut Zeugenaussagen Anfang Mai dieses Jahres auf der Unterländer Straße in Zuffenhausen abgespielt. Die Zweijährige trug ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Schädelfraktur davon. Sie schwebte in Lebensgefahr. Passanten hatten sofort reagiert. „Das Kind hatte großes Glück“, so Richterin Baisch. Es werde zumindest physisch wohl keine Folgeschäden davontragen.

Die 33-jährige Nigerianerin war 2015 mit ihrer Tochter und schwanger nach Stuttgart gekommen. Ein drittes Kind lebt bei ihrer Schwester in der Heimat. Dort war die Beschuldigte einst von ihren Eltern an einen Mann verkauft worden, bei dem sie in der Kreide standen. Dieser Mann brachte sie nach Libyen, wo sich die junge Frau prostituieren musste. Mit einem neugewonnenen Freund flüchtete sie nach Italien, wo sie 2012 ihre zweite Tochter zur Welt brachte. Die dritte Tochter, die später zum Opfer wurde, gebar die 33-Jährige in Stuttgart.

2016 soll erstmals die Krankheit der Beschuldigten aufgetreten sein. Sie hörte Stimmen, die ihrerparanoiden Schizophrenieentsprangen. Anfangs seien die Stimmen noch aufmunternd und gut gewesen, sagt sie. Doch mit der Zeit seien sie immer bedrohlicher geworden. „Bring dich und deine Töchter um“, spukte es im Kopf der 33-Jährigen.

Zeugen aus dem Umfeld beschrieben vor Gericht den drastischen Umschwung im Verhalten der Frau. Sie sei kaum noch ansprechbar gewesen, habe immer nur mit leerem Blick vor sich hingestarrt. Eine Mitbewohnerin aus dem Flüchtlingsheim rief gar die Polizei, weil sie Angst um die zwei Kinder gehabt habe. Das war am Nachmittag des 4. Mai dieses Jahres.

Eine Streife kam vorbei, doch die Frau war mit ihren beiden Töchtern schon weg. Gegen Abend fand sich die 33-Jährige auf der Unterländer Straße in Zuffenhausen wieder. Ihr Versuch, vor den bösen Stimmen zu fliehen, war vergebens gewesen. Was folgte, ordnet die Strafkammer als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung an der zweijährigen Tochter ein.

Allerdings sei die Frauhochpsychotischgewesen und habe in diesem Zustand nicht anders handeln können, so die Richterin. Die 33-Jährige sei nicht schuldfähig.

Vor dem Ausbruch der Krankheit sei die Beschuldigte eine liebevolle Mutter gewesen, zitiert Richterin Baisch in der Sitzung mehrere Zeuginnen. Dann jedoch geriet sie in den Bann ihrer Krankheit.

Die Kammer verfügt die Unterbringung der Frau in einer Psychiatrie, setzt diese jedoch zur Bewährung aus. Die 33-Jährige kommt in ein Frauenwohnheim und muss strenge Auflagen erfüllen – inklusive einer medikamentösen Behandlung. „Das sind wir ihren Kindern schuldig“, so Richterin Baisch. Die zwei Mädchen leben gegenwärtig in einem Kinderdorf – bis auf Weiteres ohne Kontakt zur Mutter.

Ein großes Problem sieht Ute Baisch im Einfluss von Dritten auf die religiöse Frau. „Ihre Krankheit kann man nicht wegbeten“, sagt die Richterin. Falls es Anzeichen dafür gebe, dass die Frau die psychiatrische und medikamentöse Behandlung schleifen lasse, werde man sofort reagieren, stellt Strafkammerchefin Ute Baisch klar.https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.landgericht-stuttgart-dutzendfacher-mordversuch-mann-wollte-gedanken-mit-feuer-reinigen.326f37da-a341-4c56-921e-942aa2775e54.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landgericht-stuttgart-vater-mit-stein-erschlagen-und-enthauptet.fc35b515-16d7-445f-b46b-35efa5a0b64b.html

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Erstellt:
19. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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