Ex-Wirtschaftsminister

Robert Habeck will Gastprofessor in Dänemark werden

Was macht Robert Habeck künftig? Das Bild klärt sich allmählich. Ob er auch im Bundestag bleibt, ist aber weiter offen.

Robert Habeck will künftig offenbar in Dänemark arbeiten.

© Sebastian Gollnow/dpa/Sebastian Gollnow

Robert Habeck will künftig offenbar in Dänemark arbeiten.

Von jbr/dpa

Robert Habeck zieht es ins Ausland. Der Grünen-Politiker will künftig am Dänischen Institut für Internationale Studien in Kopenhagen arbeiten. Zudem strebt der ehemalige Wirtschaftsminister „Gastprofessuren an verschiedenen außereuropäischen Universitäten“ sowie „freiberufliche Engagements als Redner zu verschiedenen Anlässen“ an. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor, zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Der heute 55-Jährige, der Dänisch spricht, hatte bereits einen Teil seines Studiums in Dänemark verbracht.

Die Bundesregierung legte keinen Einwand ein. Ob Habeck auch sein Mandat behalten will, ist weiter unklar, wie es aus seinem Umfeld hieß. Er sitzt im Auswärtigen Ausschuss und vertritt im Parlament den Wahlkreis Flensburg-Schleswig. Ab Oktober plant er eine Gesprächsreihe unter dem Titel „Habeck live“ am Berliner Ensemble. 

Im Juni waren Gespräche Habecks mit der US-Elite-Universität Berkeley über eine mögliche Stelle als Gastdozent bekanntgeworden. Nach dem für die Grünen enttäuschenden Ergebnis von 11,6 Prozent bei der Bundestagswahl hatte Habeck, der als Kanzlerkandidat angetreten war, seinen Rückzug aus der ersten Reihe seiner Partei angekündigt. Das Bundestagsmandat nahm er aber an.

Regierung kann ehemaligen Ministern die Tätigkeit verbieten

Jörg Kukies (SPD), der nach dem Bruch der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP übergangsweise Finanzminister war, will künftig „als freiberuflicher Redner zu verschiedenen Anlässen tätig werden“. Auch hier gab die Bundesregierung grünes Licht.

Nach dem Bundesministergesetz kann die Regierung früheren Ministern Tätigkeiten für 18 Monate nach Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, „soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es um Überschneidungen gibt mit der früheren Arbeit als Minister. 

Für Abgeordnete gilt zudem das Abgeordnetengesetz. Dort heißt es: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.“

Zum Artikel

Erstellt:
7. Juli 2025, 18:38 Uhr
Aktualisiert:
7. Juli 2025, 18:45 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen