Spionage
Russische Wegwerfagenten vor Gericht
Drei junge Männer aus der Schweiz, Konstanz und Köln sollen Postrouten ausspioniert haben, um diese später mit Brandbomben zu sabotieren.
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Yevhen B. hält sich beim Prozessauftakt vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht eine Akten vor sein Gesicht: leicht und billig zu ersetzen.
Von Franz Feyder
Nein, an James Bond erinnert gar nichts bei den drei jungen Männern auf der Anklagebank. Eher Jungs, wie sie nun mal sind, wenn man 22, 25 und 30 alt ist: adrett kurzer Haarschnitt, Jeans, Hemd und T-Shirt, eher Party als Spion. Unauffällige Kerle. Trotzdem: Das aus dem ukrainischen Mariupol stammende Trio soll im März 2025 im Auftrag eines russischen Geheimdienstes Routen des ukrainischen Paketdienstes Nova Poshta von Deutschland in die Ukraine ausgekundschaftet haben, um später auf diesen Wegen Brandbomben zu verschicken. Das zumindest wirft Generalbundesanwalt Jens Rommel ihnen in dem Verfahren vor, das jetzt vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht begann. „So wollten sie die Bevölkerung beunruhigen“, ist Bundesanwalt Gerd Kaiser überzeugt.
Ein sich nach dem alten skandinavischen Gott „Gudleifir“ nennender Agentenführer „Glep“ (ukrainisch „Hlib“) im russisch besetztem Mariupol am ukrainischen Asowschen Meer habe den im Schweizer Kesswill am Südufer des Bodensees lebenden Yevhen B. in einem Telefonat am 6. März 2025 angeworben. Dessen Auftrag: Autoersatzteile mit Trackern versehen und sie mit Nova Poshta nach Chmelnyzkyj im Westen und Poltawa im Osten der Ukraine zu verschicken. Die Postrouten sollten so mit den jeweils 159,98 Euro teueren Trackern minutiös ausgespäht werden. „Yevhen B. wusste, dass er für den russischen Nachrichtendienst arbeitete“, ist sich Ankläger Kaiser sicher.
Yevhen, so die Bundesanwaltschaft weiter, warb im baden-württembergischen Konstanz Danill B. an. Der 22 Jahre alte Mechaniker übernahm die beiden Päckchen von seinem Landsmann in der MacDonald-Filiale des heimischen Hauptbahnhofs. Weil aber Nova Poshta nur in wenigen deutschen Städten seine Dienste anbietet, seien die Pakete zunächst nach Köln verschickt worden. Dort habe Vladyslav T. (25) die Autoteile in der Kölner Innenstadt aufgegeben und in die Ukraine versandt. Der Vorwurf des Anklägers: Die drei haben sich zur schweren Brandstiftung verabredet und zudem Sabotageakte vorbereitet. Das sind Taten, für die Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren vorgesehen sind.
Ankläger Kaiser mag den umgangssprachlich Begriff für solche Spione nicht: Wegwerfagenten. Gemeint sind nicht professionelle, leicht ersetzbare Hilfsspione, die von russischen Nachrichtendiensten meist über soziale Medien für einzelne Missionen angeworben werden, um zu spionieren, zu sabotieren, Propaganda zu verbreiten. Werden sie erwischt, sind sie leicht zu ersetzen.
Kinder im Visier russischer Anwerber
Das Phänomen betrifft derzeit in der Ukraine vor allem Kinder und Jugendliche. Sie werden oft in Onlinespielen rekrutiert und mit Spionage- und Sabotagemissionen betraut. Dafür erhalten sie Smartphones, Spielkonsolen oder geringe Bargeldbeträge. „Das ist kein ukrainisches Phänomen. Das erfasst jedes Land, das ins Visier Russlands gerät. Eltern sollten genauer hinsehen, wenn ihr Kind plötzlich neues Spielzeug, ein neues Handy oder Geld für neue Klamotten hat“, warnt Kyrylo Budanow, früherer Chef des ukrainischen Militärgeheimdienstes HRU und heutiger Chef des Präsidialamtes.
Mit alledem beschäftigen sich jetzt zwei Richterinnen und Richter Matthias Merz im 6. Strafsenat des OLG Stuttgart. Der Vorsitzende hat Erfahrung mit russischen Agenten: Er war 2013 Berichterstatter im Verfahren gegen die russische Agentenfamilie „Andreas und Heidrun Anschlag“. Das Paar gab sich als in Südamerika geborene Österreicher aus, wanderte in Deutschland ein, lebte in Aachen, Meckenheim, in Balingen und Marburg, bevor Alexander Abramow und Olga Abramowa am 18. Oktober 2011 von der GSG 9 festgenommen wurden. Sie hatten über einen niederländischen Diplomaten geheimes Material über die Nato besorgt. Die professionellen Agenten wurden zu sechseinhalb und fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Parallele zum Anschlag auf den Leipziger Flughafen
Der Verteidiger von Vladyslav T., Martin Heisinger, meint, das Verfahren sei schnell beendet. Merz hat es indes bis Ende September terminiert. Der GBA habe eine Anklage von „erheblicher politischer und strafrechtlicher Tragweite konstruiert“, so Heisinger. Es gebe keine objektiven Beweismittel, nur das Behördenzeugnis des Bundesnachrichtendienstes. So etwas diene gewöhnlicherweise dazu, eine Lage einzuschätzen, nicht als Beweismittel. Zumal es versuche, einen „Alltagsvorgang in ein international bedeutsames Sabotagegeschehen umzuwandeln“.
Das Verfahren erinnert an den Sommer 2024, als auf dem Leipziger Flughafen die Brandbombe explodierte. Sie versendete ein 22-köpfiges Netzwerk aus Wegwerfagenten von Litauen aus. Dort stehen aktuell fünf von ihnen, weitere fünf in Polen vor Gericht.
