Säuglings-Misshandlung: Angeklagter vermindert schuldfähig?

dpa/lsw Rottweil. Im Berufungsprozess um die Misshandlung eines Säuglings vor dem Landgericht Rottweil hat der Angeklagte eine verminderte Schuld geltend gemacht. Dies begründete der 25-Jährige mit einer psychischen Erkrankung, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag sagte. Um zu klären, inwiefern eine solche Erkrankung beim Angeklagten vorliegt und sich möglicherweise auf die Tat ausgewirkt hat, soll nun ein Gutachter bestellt werden.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Dem jungen Mann wird vorgeworfen, seine damals sieben Wochen alte Tochter misshandelt zu haben. Er soll den Säugling vom Wickeltisch auf den Fußboden geschleudert haben, wobei das Kind einen Bruch am Oberschenkel sowie Blutergüsse im Gesicht und Veränderungen im Gehirn erlitten hat.

Das Amtsgericht Tuttlingen hatte den Mann im September 2020 wegen Misshandlung des Kindes schuldig gesprochen und ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung beantragten, befasst sich nun das Landgericht Rottweil mit dem Fall. Es ist ein Fortsetzungstermin für Anfang Mai geplant.

© dpa-infocom, dpa:210408-99-128367/3

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Erstellt:
8. April 2021, 15:16 Uhr

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