Sampling-Urteil: EuGH setzt Klang-Kopierern enge Grenzen

dpa Luxemburg.

Bäng-dänge-däng-däng: Seit 20 Jahren streiten sich Musiker der Gruppe Kraftwerk mit dem Popmusik-Produzenten Moses Pelham um diesen zwei Sekunden langen Klangschnipsel. Nun hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Sache befasst und dem Kopieren von Musiksequenzen, dem sogenannten Sampling, enge Grenzen gesetzt. Auch das Verwenden sehr kurzer Musikfetzen von fremden Tonträgern sei zustimmungspflichtig. Eine Ausnahme ließen die Richter aber zu: Das Verwenden einer Sequenz in geänderter und nicht wiedererkennbarer Form sei kein Zitat des ursprünglichen Werkes.

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29. Juli 2019, 16:46 Uhr
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