Schlappe für Roland Tichy im Rechtsstreit gegen Claudia Roth

dpa Stuttgart. Der Publizist Roland Tichy ist auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) vor Gericht gescheitert. Roth hatte Tichy im Oktober 2019 in einem Interview der „Augsburger Allgemeinen“ neurechten Plattformen zugeordnet, „deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht“. Tichy hatte dagegen auf Unterlassung geklagt. Der Antrag war im Februar vom Landgericht Stuttgart zurückgewiesen worden. Diese Entscheidung bestätigte nun das Oberlandesgericht (OLG) nach eigenen Angaben vom Mittwoch.

Der deutsche Journalist Roland Tichy spricht. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Der deutsche Journalist Roland Tichy spricht. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Die Äußerung sei nach ihrem Aussagegehalt und dem Kontext, in dem sie gefallen sei, nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen, sondern als Meinungsäußerung, entschied der 4. Zivilsenat des OLG. Aus dem Gesamtzusammenhang ergebe sich für einen unvoreingenommenen Durchschnittsleser, dass die Äußerung Roths insgesamt eine Meinungsäußerung darstelle, die von den Elementen der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens der Beklagten geprägt sei.

Tichy betreibt das Magazin „Tichys Einblick“. Er müsse sich als Akteur der öffentlichen Meinungsbildung auch überspitzte Äußerungen wie die von Roth gefallen lassen, hatte das Landgericht geurteilt. Die Grünen-Politikerin hatte in dem Interview gesagt: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“

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Erstellt:
11. Juni 2020, 10:28 Uhr

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