St. Leon-Rot

Schüler ermordet Ex-Freundin - BGH bestätigt Urteil

Weil er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule erstach, muss ein junger Mann lange ins Gefängnis. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen - auch wegen der Flucht des Täters.

Ein Gedenkbäumchen am Gymnasium in St. Leon-Rot erinnert an die ermordete Schülerin.

© Uwe Anspach/dpa/Uwe Anspach

Ein Gedenkbäumchen am Gymnasium in St. Leon-Rot erinnert an die ermordete Schülerin.

Von red/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes gegen einen Schüler aus St. Leon-Rot bei Heidelberg bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige hatte die gleichaltrige junge Frau im Januar 2024 in der gemeinsamen Schule erstochen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn im August 2024 wegen Mordes und Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Der Angeklagte war in Revision gegangen. Der BGH stellte nun aber fest, die Überprüfung des Urteils habe „keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben“.

Der Deutsche hatte laut Landgericht am 25. Januar 2024 mit einem Messer mehrfach auf die junge Frau eingestochen. Die Abiturientin starb demnach noch am Tatort auf dem Schulgelände. Der Angreifer war nach dem Tod der Schülerin mit einem Auto bis nach Niedersachsen geflüchtet. Dort sei er dann in Seesen - verfolgt von der Polizei - mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammengestoßen. Sowohl der Schüler als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs seien verletzt worden.

Teil der Anklage war auch eine Körperverletzung aus dem November 2023

Teil der Anklage war auch eine Körperverletzung aus dem November 2023. Damals hatte der Täter nach Angaben des Gerichts die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der damals 18-Jährige hatte die Tat eingeräumt.

Zum Artikel

Erstellt:
21. Mai 2025, 15:46 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen