Schulbetreuung in Großerlach wird neu geregelt
Neue Satzung regelt Betreuung, Gebühren und Anmeldefristen.
© Alexander Becher
Symbolfoto: Alexander Becher
Großerlach. Zum kommenden Schuljahr erweitert die Gemeinde Großerlach die Schulbetreuung: Künftig wird freitags eine Betreuung bis 15 Uhr angeboten. Damit erfüllt die Gemeinde den ab dem neuen Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss hatte der Gemeinderat bereits im Februar gefasst. Nun wurde die dafür notwendige Neufassung der Betreuungssatzung verabschiedet. Mit der Satzung werden mehrere Regelungen an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. So orientieren sich künftig die Betreuungszeiten, Betreuungsformen und Gebühren am neuen Rahmenstundenplan der Schule. Dieser sieht feste Unterrichtszeiten für alle Klassenstufen vor und soll künftig in jedem Schuljahr unverändert gelten. Eltern können dadurch den Betreuungsbedarf frühzeitig planen und anmelden, ohne den individuellen Stundenplan zu Beginn des Schuljahrs abwarten zu müssen. Die Anmeldung für die Schulbetreuung wird künftig mit der Schulanmeldung abgestimmt. Stichtag ist jeweils der 15. März. Dieser Termin gilt gleichzeitig für die Anmeldung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Die frühzeitige Anmeldung erleichtert der Gemeinde die Personalplanung.
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Neu geregelt wurden außerdem die Gebühren für die Betreuung. Der bisher einheitliche Gebührensatz am Vormittag wurde in verschiedene Tarife aufgeteilt. Für Betreuungszeiten, in denen laut Stundenplan kein Unterricht stattfindet, werden künftig zehn Euro pro Monat und Betreuungseinheit erhoben. Fällt der reguläre Unterricht aus, beträgt die Gebühr weiterhin fünf Euro pro Monat und Einheit. Für die Frühbetreuung von 7 bis 7.30 Uhr werden 2,50 Euro pro Monat und Einheit berechnet. Zudem wurde ein eigener Gebührensatz für die Betreuung am Freitagnachmittag festgelegt.
Die Satzung enthält außerdem klare Regelungen zur Gebührenerstattung, etwa bei unvorhersehbaren Schließungen aufgrund von Personalmangel oder einer Pandemie. Neu aufgenommen wurden auch Mitwirkungspflichten der Eltern. Sie sollen sicherstellen, dass der Gemeinde alle wichtigen Informationen, beispielsweise zu Allergien oder medizinischen Besonderheiten, vorliegen und eine sichere Betreuung der Kinder gewährleistet werden kann. Die Eltern der künftigen Erstklässler wurden bereits im Februar gebeten, ihren Anspruch auf Ganztagsbetreuung anzumelden. Bis zum Stichtag gingen für sechs Kinder entsprechende Anmeldungen bei der Gemeinde ein. pm
