Bundesrat stoppt Gesetze der großen Koalition

dpa Berlin. Die Länder zeigen dem Bund mal wieder die Zähne. Der Bundesrat sagt Nein zu zwei Gesetzen der Bundesregierung. Eines davon hat hohen Stellenwert für die große Koalition. Hier gibt es allerdings noch Hoffnung.

Gummistiefel stehen in einer Betreuungseinrichtung. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Gummistiefel stehen in einer Betreuungseinrichtung. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zwei Gesetze der großen Koalition gestoppt - darunter das Prestigeprojekt des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler.

Die Länderkammer beschloss am Freitag, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sie brachte auch das Gesetz mit neuen Befugnissen für die Bundespolizei zu Fall. Und eine Verordnung der Bundesregierung für den Umgang mit Zirkustieren wurde ebenfalls gekippt. Andere Gesetze wie das zu Lieferketten in der Wirtschaft, zum Frauenanteil in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen oder das neue Klimaschutzgesetz passierten den Bundesrat dagegen.

In der Länderkammer herrschte Unmut über die Bundesregierung, weil diese zum Ende der Wahlperiode um eine Beratung zahlreicher Gesetze und Verordnungen im Schnelldurchgang gebeten hatte. Für 62 der 135 Punkte auf der Tagesordnung gebe es Bitten zur Fristverkürzung, sagte Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU). Dies sei noch nie da gewesen. „Das ist eigentlich ein höchst bedenkliche Geschichte, die wir ausnahmsweise noch mal so abarbeiten.“ Eine sachliche Beratung sei damit nicht mehr möglich.

Auch die 135 Punkte auf der Tagesordnung waren ein Rekord. Die wichtigsten Beschlüsse:

GANZTAGSBETREUUNG FÜR GRUNDSCHÜLER

Dieses Projekt wackelt mit dem Anrufen des Vermittlungsausschusses durch die Länder. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung. Der Bund wolle sich an den immensen Kosten nur unzureichend beteiligen, kritisierte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Bislang will der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen und ihnen langfristig knapp eine Milliarde Euro jährlich für die laufenden Betriebskosten geben. Vorgesehen ist, dass jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. Damit es dazu noch kommt, muss jetzt ein Kompromiss um Vermittlungsausschuss her. Sollte dies gelingen, könnte der Bundestag ihn in seiner letzten Sitzung am 7. September noch absegnen.

NEUE BEFUGNISSE FÜR DIE BUNDESPOLIZEI

Diese wird es vorerst nicht geben, denn die Länderkammer brachte das Gesetz zu Fall. Es sollte der Bundespolizei neue Möglichkeiten für Abschiebungen und die Verfolgung bestimmter Verbrechen geben. Nun wird sich wohl die nächste Bundesregierung erneut mit dem Vorhaben befassen müssen. Theoretisch könnten zwar auch Bundestag oder Bundesregierung noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Das gilt aber als unwahrscheinlich, weil die Union aus ihrer Sicht schon bei der Erarbeitung des nun abgelehnten Entwurfs große Zugeständnisse an die SPD gemacht hat. Trotzdem nannte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) das Gesetz „unpraktikabel“ und verfassungsrechtlich bedenklich.

KEIN VERBOT VON WILDTIEREN IM ZIRKUS

Ein Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkussen ist vorerst gescheitert. Im Bundesrat bekam eine Verordnung von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) nicht die nötige Mehrheit. Die Pläne sahen vor, dass Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären nicht mehr neu angeschafft werden dürfen. Festgelegt werden sollten zudem erstmals Anforderungen an die Haltung aller Zirkustiere - etwa an fachkundige Versorgung, Unterbringung und Beschränkungen der Transportdauer. Klöckner betonte: „Wildtiere haben nichts in der Manege verloren.“ Die Blockade des Bundesrats sei deshalb ein Vergehen am Tierschutz.

CORONA-AUFHOLPROGRAMM FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Das Programm kann starten. Die Länder stimmten für die Änderung der Finanzverteilung mit dem Bund. Dieser überlässt ihnen mehr Anteile aus der Umsatzsteuer, so dass sie zusätzliche Maßnahmen zur Lernförderung finanzieren, Sozialprojekte ausweiten und mehr kostenlose und günstige Freizeit-, Sport- und Erholungsangebote anbieten können. Abgesegnet wurde auch die Auszahlung eines 100-Euro-Freizeitbonus für Kinder aus bedürftigen Familien in diesem Sommer.

SICH PER APP AUSWEISEN

Die Menschen in Deutschland werden sich künftig per Smartphone oder Tablet offiziell ausweisen können - gegenüber Behörden zum Beispiel. Der Bundesrat ließt das Gesetz zum elektronischen Identitätsnachweis passieren. „In den 20er Jahren muss klar sein, dass der Bürger nicht aufs Amt geht, sondern das Amt zu ihm kommt“, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Künftig können Nutzer ihre persönlichen Informationen direkt auf dem Smartphone oder Tablet speichern. Zur Identifizierung brauchen sie dann zusätzlich nur noch ihre PIN.

MEHR ZEIT FÜR STEUERERKLÄRUNG

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 wird um drei Monate verlängert. Bürgerinnen und Bürger habe dafür nun bis Ende Oktober 2021 Zeit. Sind Steuerberater mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022. Versteckt wurde diese Regelung im Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie ATAD zur Anti-Steuervermeidung. Hintergrund für die Verlängerung sind die Belastungen in der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger und Steuerberater.

RAUCHEN WIRD TEURER

Die Steuern auf Zigaretten werden steigen - und damit wohl auch die Preise. 2022 und 2023 erhöht sich die Tabaksteuer auf eine 20er Packung klassischer Glimmstängel im Schnitt um jeweils 10 Cent, 2025 und 2026 geht es dann um jeweils 15 Cent weiter rauf. Die Hersteller dürften die höheren Steuern an die Endkunden weitergeben. Noch viel stärker dreht der Gesetzgeber bei anderen Produkten - Wasserpfeifentabak für Shishas, Sticks für Tabakerhitzer und Liquids für E-Zigaretten - an der Steuerschraube.

LIEFERKETTENGESETZ GEGEN KINDER- UND ZWANGSARBEIT

Das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten verpflichtet größere Unternehmen von 2023 an, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn sie bekannt werden. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten.

KLIMASCHUTZZIELE WERDEN VERSCHÄRFT

Nur wenige Stunden nach der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetzes durch den Bundestag ging es auch durch den Bundesrat - trotz Kritik der Grünen-Umweltminister von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, Anne Spiegel und Jan Philipp Albrecht. „Das, was hier als Klimaschutzgesetz vorgelegt wird, ist immer noch viel zu wenig“, sagte Albrecht. Deutschland setzt sich nun das Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden - also nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen wie wieder gebunden werden können. Ursprünglich wurde dies erst für 2050 angepeilt.

MEHR SCHUTZ FÜR INSEKTEN

Der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft wird zum Schutz bedrohter Insekten weiter eingeschränkt. Die vom Bundesrat gebilligte Verordnung regelt unter anderem einen Ausstieg aus der Anwendung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. Zunächst soll der Wirkstoff in Gärten und Kleingärten, Parks und Sportplätzen verboten und auf den Äckern stark eingeschränkt werden. Komplett Schluss sein soll dann ab 1. Januar 2024. Generell sollen Pflanzenschutzmittel nahe größeren Flüssen und Seen demnach nur noch mit Mindestabständen von fünf bis zehn Metern eingesetzt werden.

MEHR FRAUEN IN VERANTWORTUNG

Spitzenpositionen in großen Unternehmen sollen künftig stärker mit Frauen besetzt werden. Das vom Bundesrat gebilligte „Zweite Führungspositionen-Gesetz“ gilt für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen. Nachbesetzungen in der Top-Management-Etage müssen dort in Zukunft so erfolgen, dass mindestens eine Frau im Vorstand vertreten ist.

PFLEGEREFORM KOMMT

Der Weg für eine Pflegereform mit Entlastungen für Pflegebedürftige und einer besseren Bezahlung von Pflegekräften ist frei. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz sieht vor, dass es Versorgungsverträge ab September 2022 nur noch mit Einrichtungen geben darf, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder in ähnlicher Höhe bezahlen. Heimbewohner sollen ab Januar 2022 Zuschläge bekommen, die ihre Zuzahlungen für die reine Pflege senken. Zur Finanzierung soll der Pflegebeitrag für Menschen ohne Kinder von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen. Der Bund gibt ab 2022 zudem einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro in die Pflegeversicherung.

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Die Reform der Tabaksteuer ist abgeschlossen - Rauchen wird teurer. Foto: picture alliance / dpa

Die Reform der Tabaksteuer ist abgeschlossen - Rauchen wird teurer. Foto: picture alliance / dpa

Abgeordnete nehmen im Bundesrat an der letzten Sitzung vor der Sommerpause teil. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Abgeordnete nehmen im Bundesrat an der letzten Sitzung vor der Sommerpause teil. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

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Erstellt:
25. Juni 2021, 11:12 Uhr

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