Schwäbische Waldfee im Schlusssprint

Bewerbungsschluss ist mit 11. April jetzt zwei Wochen später als ursprünglich geplant.

Die noch amtierende Schwäbische Waldfee ist Leonie Treml. Foto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Die noch amtierende Schwäbische Waldfee ist Leonie Treml. Foto: J. Fiedler

Backnang/Murrhardt. Wer die Chance nutzen und bei der Wahl zur achten Schwäbischen Waldfee dabei sein möchte, kann sich noch bis zum 11. April bewerben. Die Bewerbungsfrist ist um zwei Wochen verlängert worden.

Ein spannendes und ereignisreiches Jahr steht der Gewinnerin bevor, die am 22. April von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Schwäbischen Waldes, dem Rems-Murr-Landrat Richard Sigel und den ehemaligen Schwäbischen Waldfeen gewählt wird. Vorbehaltlich der tagesaktuellen Coronasituation soll die Inthronisierung der neuen Schwäbischen Waldfee am 1. Mai beim Kindernaturerlebnisfest in Auenwald erfolgen.

Als „very important person“, also als sehr wichtige Person ist die Schwäbische Waldfee in Presse, Funk und Fernsehen ebenso präsent wie auf vielen spannenden Events. Für ihr Ehrenamt erhält sie für jeden Auftritt eine Kostenaufwandspauschale. Viele zauberhafte Extras warten außerdem auf die Schwäbische Waldfee, etwa ein Mini Cabrio als Feendienstwagen, gesponsert vom Autohaus Mulfinger und der Kreissparkasse Waiblingen, und ein exklusives Feenkleid des Schorndorfer Modelabels Riani. Außerdem erhält sie ein Fotoshooting für Autogrammkarten und bezahlte Friseurbesuche.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist der Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in den beteiligten Kommunen des Schwäbischen Waldes, Volljährigkeit und Liebe zur Landschaft des Schwäbischen Waldes.

Die Waldfee-Kommunen sind: Alfdorf, Althütte, Aspach, Auenwald, Berglen, Gaildorf, Großerlach, Gschwend, Kaisersbach, Mainhardt, Murrhardt, Oberrot, Oppenweiler, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal, Welzheim und Wüstenrot. Bewerberinnen können den Bewerbungsbogen im Internet unter www.schwaebischerwald.com herunterladen, ausfüllen und ans Rathaus der Heimatkommune schicken – per E-Mail oder per Post. Der Bogen kann auch persönlich abgegeben werden. Wer sie nicht herunterladen kann, für den liegen die Bewerbungsunterlagen auch in den jeweiligen Rathäusern aus. pm

Zum Artikel

Erstellt:
28. März 2022, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen