Schwäbischer Whisky darf nicht „Glen Buchenbach“ heißen

dpa Hamburg.

Der nahe Stuttgart gebrannte Whisky „Glen Buchenbach“ darf nicht länger so heißen. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass mit dem Namensbestandteil „Glen“ die besonders geschützte geografische Angabe „Scotch“ beeinträchtigt werde und folgte damit einer Klage der schottischen Whisky-Produzenten. Der Europäische Gerichtshof hatte den Fall bereits im Juni vergangenen Jahres auf dem Tisch und hatte ihn an die deutsche Justiz zurückgeschickt.

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7. Februar 2019, 12:44 Uhr
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