Gerichtsurteil in Reutlingen
Schwörer Haus verliert im Streit um Unfallschutzkosten
Schwörer Haus verliert vor Gericht gegen die BG Bau im Streit um höhere Unfallschutzkosten. Doch der Kampf ist noch nicht vorbei – Berufung ist geplant.
© Schwörer Haus
Produktion bei Schwörer Haus in Oberstetten: Bei der Hauswand werden Fenster eingebaut.
Von Imelda Flaig
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hatte Fertigbauunternehmen in einen teureren Gefahrtarif hochgestuft, der für Zimmererbetriebe gilt. Dagegen klagen derzeit mehr als 60 Fertigbauunternehmen. Nach ersten Erfolgen vor den Sozialgerichten Freiburg und Würzburg gab es diese Woche eine Niederlage.
Im Konflikt mit der BG Bau hat das Fertigbauunternehmen Schwörer Haus vor dem Sozialgericht Reutlingen eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies diese Woche die Klagen der Holzfertigbaufirmen Schwörer Haus (Oberstetten/Landkreis Reutlingen), Lehner Holzhaus (Donaueschingen) und Fluck Holzbau (Standort in Blumberg) ab. Die Enttäuschung ist groß.
Man werde gegen die Entscheidung Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg einlegen, sagte Anwalt Christoph Renz, dessen Reutlinger Kanzlei über 40 klagende Bauunternehmen vor den Sozialgerichten vertritt.
Fertighausbauer: Höherstufung ungerechtfertigt
Die Branche sieht die Höherstufung völlig ungerechtfertigt an, weil die Unfallstatistiken aufgrund der industriellen Bauweise deutlich geringer seien als bei Zimmereien und bei Dachdeckerbetrieben. Zwischen den Unfallgefahren auf der Baustelle und in einer Fertigungshalle lägen Welten, sagt Mathias Schäfer, Präsident der Interessengemeinhaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau und Geschäftsführer der Finger Haus GmbH.
Für ein mittelständisches Unternehmen bedeute die neue Einstufung Mehrkosten von 1000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr, kritisierte er. Eine Zusatzbelastung, die sich nach Angaben der Branche auf rund 100 Millionen Euro in sechs Jahren summieren könnte – obwohl die Unfallkosten pro 1000 Beschäftigte auf Seiten der Zimmereibetriebe um mehr als 35 Prozent höher liege als bei den Holzfertigteilbau-Unternehmen. Man werde in über 60 weiteren laufenden Verfahren weiterkämpfen.
Alle Beteiligten rechnen damit, dass die Auseinandersetzung durch die widersprüchlichen Entscheidungen in den ersten Instanzen letztlich vor dem Bundessozialgericht landen wird.
