Sechs Angriffe mit Steinen und Fäusten

31-jähriger Mann aus Gambia muss sich vor dem Landgericht verantworten

Von Bernd S. Winckler

SPIEGELBERG/WAIBLINGEN. Gleich sechs schwere Angriffe gegen Mitbewohner verschiedener Flüchtlingsunterkünfte in Waiblingen, Weinstadt und Spiegelberg wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart einem 31-jährigen Mann aus Gambia vor. Der Mann soll mit Fäusten, Steinen, Flaschen und einem Messer seine Opfer teils erheblich verletzt haben.

Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart soll nunmehr entscheiden, ob der 31-Jährige die brutalen Schlägereien im Zustand einer paranoiden Psychose beging oder nicht. Immerhin hatte sich bereits im Juli dieses Jahres das Waiblinger Schöffengericht mit dem 31-Jährigen befasst und nach Prüfung durch einen psychiatrischen Sachverständigen den Fall an das Landgericht verwiesen. Nur hier können die Richter kraft Gesetzes über eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie entscheiden.

In der Anklage geht es um sechs Vorfälle, begangen in der Zeit vom 5. Dezember vergangenen Jahres bis zum 6. April dieses Jahres. Im ersten angeklagten Fall soll der Beschuldigte in einer Unterkunft in Weinstadt ohne Grund einen Mitbewohner Fausthiebe in das Gesicht verpasst und ihm eine Flasche auf der Stirn schmerzhaft zertrümmert haben. Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung.

Nachdem er in eine Unterkunft nach Spiegelberg verlegt wurde, habe er auch dort durch Brutalitäten von sich reden gemacht: Anfang Februar dieses Jahres wieder Faustschläge in das Gesicht eines Mitbewohners. Danach auch hier der Angriff mit einer Flasche auf den Kopf des Opfers, der allerdings aus dem Zimmer flüchtete. Der Angeklagte sei ihm gefolgt und habe jetzt mit mehreren großen Steinen nach ihm geworfen, wobei der Flüchtende schwer am Bein verletzt wurde.

Vier Wochen später habe der 31-Jährige erneut in der Waiblinger Unterkunft einen Mann durch den Schlag mit einer schweren Tasse auf den Kopf verletzt und ihm mehrfach Fausthiebe verpasst. Der Verletzte konnte in sein Zimmer flüchten. Eine halbe Stunde später jedoch habe sich der Angeklagte mit einem Messer bewaffnet und soll dem Verletzten Stiche in den Arm und der Brust verpasst haben.

Gericht prüft Einweisung

in Psychiatrie

Der letzte angeklagte Vorfall habe sich einen Tag später in einem Lebensmittelmarkt in Waiblingen abgespielt, in dem der Beschuldigte wegen Diebstahls von Waren im Wert von 25 Euro an der Kasse zur Rede gestellt wurde. Da habe er plötzlich eine mitgebrachte Schere gezogen und dem Kassenpersonal damit gedroht. Bei allen Vorkommnissen soll der 31-Jährige entweder erheblich betrunken und auch wegen eines Psychose nicht in der Lage gewesen sein, das Unrechte seines Tuns zu erfassen. Er bilde eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Bei der psychischen Krankheit soll es sich laut einem ersten Gutachten um eine paranoide Psychose (Wahn) handeln, ausgelöst durch übermäßigen Alkoholgenuss. Die Polizei hat bei ihm nach der letzten vorgeworfenen Tat einen Alkoholwert von drei Promille gemessen.

Der Angeklagte selbst erinnert sich nur bruchstückhaft an die vorgeworfenen Taten. Steine habe er nicht geworfen, sagt er. Und er gibt zu Protokoll, dass alle in den Unterkünften nach seinem Leben trachteten. Man habe ihn ständig bekämpft und versucht, ihn umzubringen. Einer, der sehr stark sei, soll ihm gesagt haben: „Ich werde dich umbringen.“ Daraufhin habe er ihm geantwortet: „Nur Gott kann mich töten.“ Dann habe der andere ihn umgestoßen und versucht, ihm die Beine zu brechen und ihm in das Gesicht zu schlagen. Mit dem Einsatz des Messers, so der Angeklagte, habe er sich nur verteidigt. Der Mann sagte ferner, er sei von Vampiren verfolgt worden. Bereits in Italien, wo er sich ein Jahr lang aufhielt, hätten Vampire es auf sein Blut abgesehen. Die hätten ihn jetzt bis hierher verfolgt.

Mithilfe eines neuen Sachverständigen und der Vernehmung mehrerer Zeugen versucht die Stuttgarter Strafkammer jetzt herauszufinden, welchen Einfluss die Trunkenheit des Angeklagten in Verbindung mit der bereits festgestellten psychischen Störung auf die teils brutalen Geschehnisse hatte. Als er von seiner gambischen Heimat wegen der dortigen Militärdiktatur über Libyen und Italien nach Deutschland flüchtete, sei er noch gesund gewesen. Man werde nunmehr am 14. Dezember entscheiden, ob der Mann zur Sicherung der Allgemeinheit in die Psychiatrie eingewiesen wird. Dort befindet er sich seit geraumer Zeit.

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Erstellt:
20. November 2018, 06:00 Uhr

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