Sechs Jahre Haft für Betreiber von Darknet-Plattform

Münchner Amokläufer hatte auf diesem Weg seine Waffe gekauft

München /DPA - Der Betreiber einer Dark­net-Plattform, über die der Münchner Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, ist zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe sprach den 31-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten schuldig. Die auf Cyberkriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Mannheim hatte eine Gesamtstrafe von neun Jahren und fünf Monaten gefordert. Die beiden Verteidiger verzichteten auf eine konkrete Forderung zum Strafmaß.

Der Fall sei nicht ohne Tragik, sagte der Vorsitzende Richter Holger Radke zum Abschluss des Prozesses, an dem Angehörige der Opfer des Münchner Amoklaufs als Nebenkläger teilnahmen. Diese Tat vor fast zweieinhalb Jahren gehöre zu den schrecklichsten Verbrechen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Das Verfahren sei zum Teil juristisches Neuland, so der Richter. Mit der Frage der Haftung eines Plattformbetreibers für Straftaten habe sich die Justiz noch nicht häufig auseinandergesetzt. Solche neuen Fragen müssten heute noch mit Paragrafen aus der Kaiserzeit beantwortet werden.

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Erstellt:
21. Dezember 2018, 11:42 Uhr

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