Seehofer bekräftigt Ablehnung gegen Polizeistudie

dpa Frankfurt. Kein "Beleg für strukturelle Neigungen": Der Bundesinnenminister bleibt bei seinem Nein zu einer Studie üer Rassismus in der Polizei. Aus Einzelfällen könne nicht auf die gesamte Organisation geschlossen werden.

Horst Seehofer vergangene Woche bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019. Foto: Lennart Stock/dpa

Horst Seehofer vergangene Woche bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019. Foto: Lennart Stock/dpa

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat seine Ablehnung einer Studie zu Rassismus innerhalb der Polizei bekräftigt. „Ich habe bei der Bundespolizei keinen Anlass anzunehmen, dass hier ein strukturelles Problem vorhanden ist“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

„Wenn ich sehe, in welcher aufgeheizten Atmosphäre derzeit Polizeithemen insgesamt erörtert werden, möchte ich zunächst einen Beitrag dazu leisten, zur Sachlichkeit zurückzukehren. Ich habe keinen Verdacht, nicht den geringsten Beleg für strukturelle Neigungen innerhalb der Polizei.“ Es gebe Einzelfälle, wie in anderen Bereichen auch. „Aber wir sollten uns davor hüten, daraus auf die gesamte Organisation mit 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schließen.“

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte angekündigt, eine Studie zu Polizeiarbeit und Rassismus im Verbund mehrerer Bundesländer organisieren zu wollen. Seehofer hatte einer derartigen Studie auf Bundesebene bereits zuvor eine Absage erteilt. Nach seiner Ankündigung am Freitag bekam Pistorius gemischtes Feedback von seinen Ressortkollegen aus den anderen Bundesländern. Während SPD-Innenminister sich unterstützend zeigten, waren die Reaktionen von CDU/CSU-Kollegen verhalten.

Seehofer sagte der Zeitung: „Die Polizei steht seit Wochen stark in der Kritik und ich möchte, dass wir zu einer sachlichen Diskussion zurückkommen. Dazu brauchen wir ein Lagebild über Extremismus, Antisemitismus und Rassismus im öffentlichen Dienst. Wir beginnen mit den Sicherheitsbehörden und werden dann in einem zweiten Schritt den gesamten Öffentlichen Dienst mit einem Lagebild beurteilen.“

© dpa-infocom, dpa:200718-99-837547/2

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Erstellt:
18. Juli 2020, 09:48 Uhr

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