Seehofer: Koalition einig bei neuem Verfassungsschutzgesetz

dpa Berlin. Im Streit über neue Befugnisse für den Verfassungsschutz haben sich Union und SPD nach den Worten von Innenminister Horst Seehofer grundsätzlich auf einen Kompromiss geeinigt.

Bundesinnenminister Seehofer will das neue Verfassungsschutzgesetz ins Kabinett einzubringen - „mit der Quellen- Telekommunikationsüberwachung, aber ohne Online-Durchsuchung“. Foto: Oliver Berg/dpa

Bundesinnenminister Seehofer will das neue Verfassungsschutzgesetz ins Kabinett einzubringen - „mit der Quellen- Telekommunikationsüberwachung, aber ohne Online-Durchsuchung“. Foto: Oliver Berg/dpa

Wie der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte, ist die SPD bereit, dem Inlandsgeheimdienst mehr Möglichkeiten zu geben, eine laufende verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen, die sogenannte Quellen- Telekommunikationsüberwachung.

Der Koalitionspartner wolle jedoch die von der Union vorgeschlagene Online-Durchsuchung von Festplatten oder Computern nicht mittragen, sagte Seehofer weiter. „Jetzt können Sie als Minister sagen: Ich mache nichts oder ich setze um, was politisch möglich ist. Wir haben uns in der Union entschieden, das neue Verfassungsschutzgesetz ins Kabinett einzubringen, mit der Quellen- Telekommunikationsüberwachung, aber ohne Online-Durchsuchung.“

Im Justizministerium hieß es, die regierungsinterne Abstimmung laufe. Man sei in guten Gesprächen. Zugleich wurde auf den Koalitionsvertrag verwiesen, wonach die Kompetenzen des Verfassungsschutzes „maßvoll“ ausgeweitet werden sollen, bei gleichzeitiger Stärkung der parlamentarischen Kontrolle.

Zuvor hatte Seehofer schon auf die von ihm ursprünglich angestrebte Erlaubnis verzichtet, Daten von Kindern zu speichern. Sein Ministerium hatte einen ersten Entwurf bereits vor gut einem Jahr an das Justizministerium weitergeleitet. Das Ministerium, das damals noch von Katarina Barley (SPD) geleitet wurde, wies den Entwurf für ein Gesetz zur „Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ damals allerdings ohne inhaltliche Prüfung zurück.

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Erstellt:
6. Juni 2020, 14:31 Uhr

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