Bundesinnenministerium verbietet Neonazi-Gruppe „Combat 18“

dpa Berlin. Seit Monaten wird das Innenministerium gedrängt, die Neonazi-Gruppe „Combat 18“ zu verbieten. Immer hieß es, ein Verbot müsse gut vorbereitet sein, damit es hinterher auch vor Gericht Bestand hat. Nun ist es soweit.

Sichergestellte Waffen der Neonazi-Gruppe „Combat 18“ im schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt in Kiel. Foto: Horst Pfeiffer/dpa/Archivbild

Sichergestellte Waffen der Neonazi-Gruppe „Combat 18“ im schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt in Kiel. Foto: Horst Pfeiffer/dpa/Archivbild

Das Bundesinnenministerium hat die Neonazi-Gruppe „Combat 18“ verboten. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden richtet sich die gewaltbereite Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, „da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist“.

„Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz“, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte: „Der Rechtsstaat zeigt, dass er wehrhaft ist.“ Oppositionspolitiker kritisierten, das Verbot komme zu spät.

Die Gruppe zählt nach Einschätzung der Behörden bundesweit 20 Mitglieder. „Combat 18“ bedeutet „Kampfgruppe Adolf Hitler“. Die Zahl „18“ ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler.

Insgesamt 210 Polizisten durchsuchten am Donnerstagmorgen acht Wohnungen in sechs Bundesländern: in Thüringen, Osthessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wie das Innenministerium mitteilte. Schwerpunkte der Aktion waren Nordrhein-Westfalen und Thüringen, wo zwei mutmaßliche Anführer der Gruppe leben.

Stanley R., der als Rädelsführer und wichtige Figur der rechten Szene gilt, wurde von der Polizei in Thüringen an seinem Arbeitsplatz angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die mehrere Stunden lang durchsucht wurde. Der Einsatz in NRW galt einem vorbestraften Mann, der in Castrop-Rauxel lebt.

Die Polizisten stellten bei den Durchsuchungen dem Bundesinnenministerium zufolge neben Laptops, Tonträgern und NS-Devotionalien auch „waffenrechtlich relevante Gegenstände“ sicher. Dabei handelt es sich nach dpa-Informationen um Reizgas, mehrere Schlagwaffen sowie eine Flinte. Es ist nach Angaben aus Sicherheitskreisen keine scharfe Waffe. Unklar blieb zunächst, ob die Flinte eine Schreckwaffe war oder zur Dekowaffe umgebaut wurde und damit nicht schussfähig ist.

Die rechtsextreme Organisation gilt als gewaltaffiner Ableger des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ (Blut und Ehre). Sie hat ihren Ursprung in Großbritannien und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv. In einem Video der Gruppe aus dem vergangenen Sommer wird behauptet, in Deutschland sei eine Situation eingetreten, in der jeder Bürger „sich und seine Familie selbst schützen“ müsse.

Symbol der Gruppe, die sich auf einen „Rassenkrieg“ vorbereitet, ist der Drache. Neonazis, die sich „Combat 18“ zugehörig fühlen, tragen häufig schwarze T-Shirts oder Jacken mit der Aufschrift „C 18“. Diese Symbole und Abkürzungen dürfen nach dem Verbot nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch für das Motto der Gruppe: „Brüder schweigen - whatever it takes“. Gegen die Verbotsverfügung kann die Gruppe binnen eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

Rufe nach einem Verbot der Gruppe und weiterer rechtsextremer Vereinigungen gibt es schon lange. Eine neue Dringlichkeit erhielten sie nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, bei dem ein rechtsterroristischer Hintergrund vermutet wird. Der CDU-Politiker war im vergangenen Juni auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe erschossen worden.

Keine Mitgliedschaft in einer Gruppe ist für den rechtsterroristischen Attentäter von Halle bekannt. Er hatte im Oktober zwei Menschen getötet, nachdem er vergeblich versucht hatte, gewaltsam in eine voll besetzte Synagoge einzudringen. Es wird erwartet, dass Seehofer in den kommenden Monaten weitere Verbote gegen Gruppen aus dem rechten Spektrum aussprechen wird.

Das Verbot von „Combat 18“ kommt für die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic viel zu spät. Es sei nun wichtig, alle Informationen zur Vernetzung von „Combat 18“ mit anderen rechtsextremen Akteuren aufzubereiten, sagte sie. Auch mögliche Verbindungen zum mutmaßlichen Mörder Lübckes seien zu klären.

Die Innenexpertin der Linkspartei, Martina Renner, kritisierte auf Twitter, das Verbot habe sich lange abgezeichnet - „genug Zeit für die militante Neonazi-Gruppierung, Waffen, Finanzunterlagen bei Seite zu schaffen und Kommunikation zu löschen“.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser warf dem Innenministerium vor, es habe „noch vor kurzer Zeit die Existenz von C18-Strukturen in Deutschland abgestritten“. Zwei Abgeordnete der Linkspartei und der SPD im sächsischen Landtag forderten ein Verbot der in Sachsen aktiven Gruppe „Brigade 8“, die zum Netzwerk von „Combat 18“ gehöre.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) nahm Seehofer in Schutz. „Das Vereinsverbot von Combat 18 kommt nicht zu spät.“ Es habe erst durch ausreichende Beweise abgesichert werden müssen. Middelberg forderte einen erleichterten Zugriff der Sicherheitsbehörden auf verschlüsselte Kommunikation, um „rechte Netzwerke“ effektiv zu bekämpfen.

Was ein Verbotsverfahren in den vergangenen Jahren erschwert hatte, ist das von „Combat 18“ propagierte Konzept des „führerlosen Widerstands“ weitgehend autonomer Zellen - auch wenn die Gruppen vernetzt und nach festgelegten gemeinsamen Richtlinien handeln. Geldquelle und Gelegenheit zum Kontakt sind Rechtsrock-Konzerte.

Die Produktion und Verbreitung von Musik mit rechtsextremem Inhalt bildete dem Ministerium zufolge einen Schwerpunkt der Aktivitäten der Gruppe. Diese habe versucht, über die Musik ihre „menschenverachtende Gesinnung mit rechtsextremistischer und antisemitischer Hetze“ in die Gesellschaft hineinzutragen.

Auf ihrer Rückfahrt von einem gemeinsamen Schießtraining in Tschechien im September 2017 waren mutmaßliche Mitglieder einer Sektion von „Combat 18“ an der deutschen Grenze von der Spezialeinheit GSG 9 gestoppt worden. Die Bundespolizisten fanden Munition bei ihnen - der Fall landete schließlich vor Gericht.

Innenminister Seehofer: „Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.“. Foto: Gregor Fischer/dpa

Innenminister Seehofer: „Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.“. Foto: Gregor Fischer/dpa

Razzia in Thüringen: Polizisten vor einem Wohnhaus in Erfurt-Vieselbach. Foto: Jens-Ulrich Koch/dpa-Zentralbild/dpa

Razzia in Thüringen: Polizisten vor einem Wohnhaus in Erfurt-Vieselbach. Foto: Jens-Ulrich Koch/dpa-Zentralbild/dpa

Zivilermittler stellen nach der Durchsuchung in Castrop-Rauxel Beweismittel sicher. Foto: René Werner/dpa

Zivilermittler stellen nach der Durchsuchung in Castrop-Rauxel Beweismittel sicher. Foto: René Werner/dpa

Bei der Durchsuchung in Castrop-Rauxel kommt ein Polizeihund zum Einsatz. Foto: René Werner/dpa

Bei der Durchsuchung in Castrop-Rauxel kommt ein Polizeihund zum Einsatz. Foto: René Werner/dpa

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Erstellt:
23. Januar 2020, 07:38 Uhr

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