Ostalbkreis
Senior nach Angriff auf Ex-Frau zu Haftstrafe verurteilt
Nach einem mutmaßlichen Angriff mit Fleischbeil und Messer auf seine Ex-Frau muss ein 78-Jähriger für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sprach von einer „äußerst brutalen Tat“.
© Andreas Kempf/dpa
Eine Seniorin sitzt neben ihrem Verteidiger Timo Fuchs vor dem Lanndgericht Ellwagen.
Von red/dpa/lsw
Nach einem heftigen Streit mit seiner Ex-Frau ist ein 78-Jähriger vom Landgericht Ellwangen zu sechs Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die ebenfalls 78-Jährige mit einem Küchenmesser und einem Fleischerbeil angegriffen und lebensgefährlich verletzte. „Er war eine äußerst brutale Tat“, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Attacke soll im vergangenen August der dramatische Höhepunkt eines heftigen Streits um finanzielle Details der Scheidung gewesen sein. Zum Zeitpunkt lebte die Seniorin noch im gleichen Haus in Lorch (Ostalbkreis).
Hätte Ex-Frau auch töten können
Der Angeklagte habe während des Streits mit Angehörigen mehrmals telefoniert, so der Richter weiter. Offenbar habe er deshalb am Ende seine Angriffe eingestellt. „Er hatte die Möglichkeit, die Ex-Frau auch umzubringen.“ Die beiden Serben waren seit 2024 geschieden. Bei dem Streit ging es unter anderem um Immobilien.
Er habe zuerst versucht, seine Ex-Frau mit einem Küchenmesser in den Bauch zu stechen. Später soll der Mann mit einem Fleischerbeil 25-mal auf die Seniorin eingeschlagen und sie unter anderem am Kopf verletzt haben. Die Frau erlitt mehrere Brüche der Schädeldecke. Ein Gutachter sprach von „großem Glück“, dass sie diese Verletzungen überlebt hat. Die Frau leidet allerdings immer noch unter den Nachwirkungen der Verletzungen.
Das Gericht stützt sich in dem Urteil ausdrücklich auf die Aussagen der Seniorin, die „klar und nachvollziehbar“ die Tat geschildert habe. Das stimme auch mit den Angaben der Angehörigen, der Rettungskräfte und der Polizei überein. Zudem würden auch am Haus angebrachte Kameras die Schilderungen untermauern.
Angehörige alarmieren die Rettungskräfte
Entsprechend schenkte die Kammer den Angaben des Angeklagten keinen Glauben. Der Mann gab vor, die Frau habe ihn zuerst mit dem Küchenmesser angegriffen und worauf er sich mit dem Fleischerbeil wehrte. Die Kammer nahm ihm auch nicht ab, dass er die Tat nun bedaure. Wie seine Erinnerungslücken sei dies lediglich eine Schutzbehauptung, stellte der Richter bei der Urteilsverkündung fest.
Der Angeklagte soll während der Tat mehrfach telefonischen Kontakt mit einem der Söhne und dessen Frau gehabt haben. Die besorgten Angehörigen eilten zu dem elterlichen Haus in Lorch. Dort gelang es, den Vater zu überreden, die Türe zu öffnen. Sie alarmierten daraufhin Rettungsdienst und die Polizei. Die Frau kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Der Mann wurde noch vor Ort festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.
