Serie „Skylines“ verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte

dpa Frankfurt/Main.

Die Netflix-Serie „Skylines“ verstößt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht gegen Persönlichkeitsrechte. Die Verbreitung sei durch die Kunstfreiheit geschützt, entschied das Gericht. Zuvor hatte ein Frankfurter Rapper auf Unterlassung geklagt, da er seine Persönlichkeitsrechte durch die Serie über eine Rap-Plattenfirma in Frankfurt gefährdet sah. Er begründete dies mit seinem realen Musiklabel „Skyline Records“.

Zum Artikel

Erstellt:
4. Dezember 2019, 12:14 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 10sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.