Auseinandersetzung im Zug
„Sheriff Palmer“ – Tübinger OB verlangt nicht zum ersten Mal die Personalien
Ein Jugendlicher will sich im Zug offenbar unerlaubterweise in die 1. Klasse setzen. Boris Palmer schaltet sich ein. Die Auseinandersetzung erinnert an einen Fall aus dem Jahr 2018.
© Facebook-Seite Boris Palmer, imago/Panthermedia
Boris Palmer hat sich zum Fasnetsumzug in Tübingen am vergangenen Wochenende als Sheriff verkleidet – wenige Tage später tritt er in ernster Sache als Leiter der Ortspolizeibehörde auf.
Von Florian Dürr
Das Kostüm vom vergangenen Sonntag passte zu dem, wie Boris Palmer wenige Tage nach dem Tübinger Fasnetsumzug in Kommentaren auf den sozialen Medien genannt wird: „Sheriff Palmer“. Und auch der Tübinger Oberbürgermeister (parteilos) selbst präsentiert sich in seinem Facebook-Profilbild noch immer mit Cowboyhut und Sheriff-Stern. „There is a new Sheriff in town“, schrieb der Ex-Grüne zu seiner Verkleidung.
Wenige Tage später ist das Kostüm in der Öffentlichkeit zwar abgelegt, doch die Mentalität eines Sheriffs offenbar immer noch vorhanden: Im Laufe einer Auseinandersetzung in einem Zug, die laut Palmers Berichten auf Tübinger Gemarkung stattfand, zückte Palmer seinen Dienstausweis und gab sich damit als Leiter der Ortspolizeibehörde zu erkennen, um die Personalien eines Jugendlichen zu verlangen. Was war passiert?
„Halt die Fresse“, soll der Jugendliche zu Palmers Intervention gesagt haben
Der 53-Jährige lauschte einer Diskussion von Jugendlichen, die sich überlegten, in die 1. Klasse des Zuges zu wechseln. Als einer der Jugendlichen sich tatsächlich auf den Weg dorthin machte, schaltete sich Palmer ein. „Ich sprach ihn sachlich darauf an, dass ich die vorherige Diskussion mitgehört habe und dass die Regel, für die erste Klasse einen entsprechenden Fahrschein zu benötigen, auch für ihn gilt. Er entgegnete, er habe ein Deutschlandticket“, berichtet der Tübinger OB auf seiner Facebook-Seite. Dies berechtigt aber nur zur Fahrt in der 2. Klasse. Im Weggehen soll der Jugendliche „Halt die Fresse“ gesagt haben.
Das veranlasste Palmer dazu, sich mit seinem Dienstausweis als Leiter der Ortspolizeibehörde zu erkennen zu geben. „Eine solche Beleidigung stellt eine Straftat dar. In diesem Fall ist es rechtlich zulässig, die Identität der betreffenden Person festzustellen, um eine Anzeige zu ermöglichen oder den Sachverhalt an die Polizei weiterzugeben“, begründet er den Schritt.
Rechtsexperte erklärt: Jeder Bürger könne bei Straftaten Personalien verlangen
„Der Fall eignet sich gut für eine fünfstündige Examensklausur“, sagt Christian Thome, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und einer der Autoren des Handbuchs für Ordnungsbehörden und Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg. Und tatsächlich unterstützt er in einem Punkt Palmers Argumentation: „Zu der Äußerung ‚Halt die Fresse‘ gibt es eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, nach dem die Äußerung unabhängig vom Kontext eine Beleidigung ist und damit einen Straftatbestand darstellt, weil der Adressat herabgesetzt wird.“
Die daraus abgeleitete Folgehandlung von Palmer habe aber „nichts mit der Ortspolizeibehörde zu tun“, sagt Thome und verweist auf Paragraf 127 der Strafprozessordnung. Nach der könne nicht nur der Bürgermeister, sondern jeder Bürger „bei Vorliegen der Voraussetzungen bei Straftaten die Personalien des Betroffenen verlangen und ihn unter Umständen sogar vorläufig festnehmen. Dabei muss man aber immer die Verhältnismäßigkeit wahren“, erklärt der Jurist.
In ähnlichem Fall gab es gegen Palmer sogar eine Anzeige wegen Nötigung
Es ist nicht das erste Mal, dass Palmer in der Rolle des Leiters der Ortspolizeibehörde auftritt und die Personalien verlangt – der Fall erinnert an einen aus dem Jahr 2018. Damals hatte der OB mit einem Mann und dessen Begleiterin in der Tübinger Innenstadt gestritten. Palmer berichtete, von dem Studenten beschimpft worden zu sein, außerdem habe sich dieser laut und aggressiv verhalten. Es folgte ein Bußgeldbescheid gegen den Mann, unter anderem wegen nächtlicher Ruhestörung. Später stellte das Amtsgericht das Bußgeldverfahren gegen den Studenten ein. Die Begleiterin des Mannes zeigte den Tübinger OB wegen Nötigung an, doch auch dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen eingestellt.
Nach dieser Entscheidung sah sich Palmer in seinem Vorgehen bestätigt: „Der Einsatz des Dienstausweises nach nächtlicher Ruhestörung und Pöbelei ist rechtlich nicht zu beanstanden.“ Für die Zukunft kündigte er damals an: „Der Dienstausweis bleibt im Geldbeutel.“ Und kam jetzt, acht Jahre später, erneut öffentlichkeitswirksam zum Einsatz.
