Doch Sicherungsverwahrung im Fall Staufen? Prozess startet

dpa Freiburg. Er hat gestanden, einen Jungen aus Staufen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Dafür muss ein Mann hinter Gitter. Doch Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zudem Sicherungsverwahrung gefordert. Deshalb steht der Mann nun wieder vor Gericht.

Gerichtsakten liegen auf dem Richtertisch. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Gerichtsakten liegen auf dem Richtertisch. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg steht ein Verurteilter seit Montag erneut vor Gericht. Die Richter am Landgericht Freiburg müssen in diesem zweiten Verfahren klären, ob der Mann im Anschluss an seine zehnjährige Haftstrafe wegen schwerer Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution in Sicherungsverwahrung muss.

Das hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage - neben einer höheren Strafe von zwölf Jahren - vor dem Urteil im August 2018 gefordert. Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin sagte seinerzeit, es gebe hierfür nicht die notwendige rechtliche Grundlage. Der damals 33 Jahre alte Spanier sei nicht vorbestraft.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde ein, so dass nun eine neue Kammer des Landgerichts über diesen Aspekt verhandelt. Unberührt vom Ergebnis dieses Verfahrens bleibt aber das Strafmaß von zehn Jahren.

Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Die Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Ob sie fortbesteht, prüft ein Gericht in regelmäßigen Abständen.

Der Angeklagte habe am Montag umfangreiche Angaben zu seiner Person und zur Sache gemacht, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Freiburg mit. Dabei habe er vor allem seine Kontakte im Darknet - einem anonymen Teil des Internets - erläutert. Später sagte ein Sachbearbeiter der Polizei als Zeuge über Ermittlungen in Belgien und Düren (Nordrhein-Westfalen) aus, bei denen es auch Bezüge zu dem Angeklagten gegeben habe. Allerdings habe es keine Beweise für reale Treffen mit den dortigen Beschuldigten oder gar sexuellen Missbrauch gegeben.

Bei den Vernehmungen der beiden Männer sei es darum gegangen, ob und gegebenenfalls in welche pädophilen Netzwerke der Angeklagte eingebunden war, erklärte die Sprecherin. Die Verbindung zu dem Komplex in Belgien sei zum Zeitpunkt des ersten Urteils noch nicht bekannt gewesen. Details zu den Aussagen nannte sie nicht.

Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekanntgeworden und hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen. Es gab acht Urteile in dem Fall.

Der aus der Nähe von Barcelona stammende Mann hatte zugegeben, den Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Für das neue Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.

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Erstellt:
9. November 2020, 01:55 Uhr

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