EU-Verordnung zur Entwaldung

Sinnvoller Umweltschutz oder bloßes Bürokratiemonster?

Die EU will die Rodung von Wäldern stoppen und hat eine Entwaldungsverordnung verabschiedet. Doch darum nun tobt nun ein heftiger Streit.

Manuel Echtle, Betreiber eines Sägewerks im Schwarzwald, befürchtet mit der geplanten EU-Entwaldungsverordnung einen Berg an Verwaltungsarbeit.

© Knut Krohn

Manuel Echtle, Betreiber eines Sägewerks im Schwarzwald, befürchtet mit der geplanten EU-Entwaldungsverordnung einen Berg an Verwaltungsarbeit.

Von Knut Krohn

Deutschlands Waldbauern blicken mit Bangen nach Brüssel. Dort entscheidet sich in diesen Tagen, wer von ihnen sich schon ab 2026 an die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) halten muss. Wie groß der Widerstand gegen die geplante Regelung ist, zeigte sich Anfang dieser Woche beim Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Luxemburg. Dort zeichnete sich ab, dass eine Mehrheit der Länder die Umsetzung für alle Unternehmen um ein Jahr verschieben will.

Ihnen geht der Kompromissvorschlag der EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall nicht weit genug, der in einem ersten Schritt zahlreiche Unternehmen aus der Verantwortung nehmen will. Sie schlägt den 30. Dezember dieses Jahres als Stichtag vor. Geplant ist, die Frist für kleine Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu zehn Millionen Euro um ein weiteres Jahr zu verschieben. Alle anderen Unternehmen sollen eine Übergangsfrist bis Mitte des kommenden Jahres bekommen, in denen keine Strafen fällig würden.

Eine Lieferkette ohne Umweltzerstörung

Allgemein verbietet das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee und Palmöl gilt dies auch für Soja, Kautschuk, Rindfleisch oder Leder. Unternehmen sollen die Einhaltung mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten in den Anbauländern sicherstellen und an Brüssel berichten.

„Der aktuelle Kommissionsvorschlag entpuppt sich leider als Worst Case für die Holzwirtschaft“, urteilt Julia Möbus, Geschäftsführerin beim Bundesverband der Deutschen Säge- und Holzindustrie. Statt der geplanten Vereinfachungen seien die Vorschläge in der Praxis mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden und in so kurzer Zeit nicht umzusetzen. „Künftig müssten Unternehmen teils mehrere tausend Nummern pro Lieferung an ihre Kunden weitergeben – ein bürokratisches Ungetüm ohne ökologischen Mehrwert“, betont Möbus.

Berlin plädiert für eine Nullrisiko-Kategorie

Das Ziel, die Rodung von Wäldern zu stoppen, sei eine wichtige Idee, sagt Manuel Echtle, der im Schwarzwald ein Sägewerk betreibt. Aber auch er kritisiert, für kleine und mittlere Betriebe ohne große Verwaltungsabteilung bedeute die geplante Dokumentationspflicht einen Berg von Schreibtischarbeit. Bei ihm kämen immer wieder Waldbauern vorbei, um nachzufragen, wie die neuen Regeln umgesetzt werden müssten. „Da herrscht bei allen eine große Verunsicherung“, sagt Echtle.

Auch die Bundesregierung stemmt sich gegen die geplante Verordnung in dieser Form, und Landwirtschaftsminister Alois Rainer präsentierte dieser Tage bei einem Treffen in Brüssel erneut den Vorschlag einer sogenannten Nullrisiko-Kategorie. Das wären Staaten, aus denen keine Ortsdaten verlangt werden und zu denen alle EU-Länder zählen würden. „In Deutschland gibt es keine Entwaldung, das muss sich in der Verordnung auch widerspiegeln“, betont der Minister. Die EU-Kommission hält aber dagegen, dass eine Nullrisiko-Kategorie gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen und als protektionistische Maßnahme verstanden werden könnte.

Der Streit zieht sich auch durch das EU-Parlament

Der Streit um die Entwaldungsverordnung zieht sich auch durch das Europaparlament. Die Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU/CSU gehören, fordert im Namen des Bürokratieabbaus immer wieder Entlastungen und liebäugelt mit der Nullrisiko-Kategorie. So kommentiert die CDU-Abgeordnete Christine Schneider die aktuellen Vorschläge der Kommission: „Es ist ein wichtiges Signal, dass diejenigen, die entwaldungsfrei wirtschaften, nicht länger unter einem Berg an Bürokratie leiden sollen.“ Martin Häusling treiben die Diskussionen über die Verordnung inzwischen aber auf die Palme. „Die erneute Verschiebung der EUDR ist nicht akzeptabel“, betont der Europaparlamentarier der Grünen. „Sie ist ein zentrales Instrument, um die weltweite Entwaldung und damit eine der Hauptursachen für Artensterben, Klimakrise und Umweltzerstörung einzudämmen. Sie muss, wie geplant, Ende 2025 in Kraft treten.“

Die Positionen liegen also weit auseinander, doch den EU-Ländern und dem Parlament bleibt nicht mehr viel Zeit für eine Einigung. Bis zum geplanten Stichtag Ende Dezember soll die endgültige Version des Gesetzes stehen, das die Unternehmen anwenden sollen.

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Erstellt:
30. Oktober 2025, 11:44 Uhr

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