Baden-Württemberg

Skandal im Landtag: Hakenkreuz auf Stimmzettel geschmiert

Bei einer geheimen Abstimmung im Landtag von Baden-Württemberg taucht auf einem Stimmzettel ein Hakenkreuz auf. Die Landtagspräsidentin ist entsetzt.

Der Landtag von Baden-Württemberg (Archivbild)

© Bernd Weißbrod/dpa/Bernd Weißbrod

Der Landtag von Baden-Württemberg (Archivbild)

Von red/dpa

Skandal im Plenarsaal: Im Landtag von Baden-Württemberg ist bei einer geheimen Abstimmung ein Stimmzettel mit einem Hakenkreuz beschmiert worden. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) bestätigte den Vorgang im Plenarsaal und drückte ihre Empörung aus. Die AfD-Fraktion wies zurück, etwas damit zu tun zu haben.

„Es widert mich nur an“, sagte Aras. Die Verwendung verfassungsfeindlicher Zeichen sei eine Straftat. Es sei bedauerlicherweise nicht möglich, die Tat einer Person zuzuordnen. „Das ist unterirdisch“, sagte Aras. Und: „Das ist eine Schande für dieses Parlament.“

AfD-Abgeordneter: Haben nichts damit zu tun

Die AfD wollte zuvor bei der geheimen Wahl, zu der der Stimmzettel gehörte, Vertreter in den sogenannten Oberrheinrat wählen lassen - scheiterte aber ein weiteres Mal. Das deutsch-französisch-schweizerische Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Teilregionen Elsass, Nord- und Südbaden, Südpfalz und Nordwestschweiz.

Für die geheime Abstimmung waren zwei Urnen an zwei Ausgängen des Plenarsaals platziert worden - am einen Ende sitzen die Abgeordneten der AfD, am anderen Ende die der SPD. Die Parlamentarier gehen dann zur Abstimmung in ihre Ecke. Die Landtagsverwaltung bestätigte, dass der Stimmzettel mit dem Hakenkreuz auf der Seite von SPD und Grünen abgegeben worden sei. Es sei aber ganz schwierig, den Stimmzettel zuzuordnen. Man werde alle Fakten prüfen. Dass der Stimmzettel von einem Unbeteiligten, also keinem Abgeordneten, eingeworfen worden sei, sei aber unwahrscheinlich. Es würden nur Abgeordnete abstimmen, sagte die Landtagssprecherin.

Ewiges Gezänk um Gremien

Zuvor war die AfD im Landtag mit dem 14. Versuch gescheitert, Vertreter ins Kuratorium der baden-württembergischen Landeszentrale für politische Bildung wählen zu lassen. Der AfD-Abgeordnete Miguel Klauß forderte nach der Pleite eine Wiederholung der Wahl, die Landtagsvizepräsident Wolfgang Reinhart (CDU) allerdings ablehnte. Die AfD sei gewählt vom Volk, trotzdem würden den Abgeordneten der Partei Sitze verweigert, Ämter aberkannt, sie würden gezielt aus Gremien ausgeschlossen, kritisierte Klauß. Die anderen Fraktionen wollten die Stimmen von Millionen Bürger zum Schweigen bringen.

Die Wahlen beider Gremien sind Dauerstreitigkeiten im Landtag. Immer wieder stellt die AfD Kandidaten auf, immer wieder lehnen die anderen Fraktionen sie ab. Die Wahl zum Kuratorium fand am Donnerstag als offene Abstimmung statt. Die Wahl zum Oberrheinrat lief dann auf Antrag der AfD geheim ab.

Der AfD-Abgeordnete Klauß sagte, man weise entschieden zurück, dass die AfD etwas mit dem Wahlzettel zu tun habe. Aras habe in Richtung der AfD gesprochen und damit offenbar zeigen wollen, dass der Stimmzettel von der AfD gekommen sei, sagte Klauß.

Nach der Sitzung, der letzten vor der Sommerpause, findet nun das interne Sommerfest des Landtags statt.

Politische Bildung und Rheinrat

Die Landeszentrale für politische Bildung ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und beim Landtag angesiedelt. Im Kuratorium soll ihre Überparteilichkeit sichergestellt werden. Das Gremium tagt mehrfach im Jahr und besteht aus zwei Dutzend Mitgliedern, mehrheitlich aus dem Landtag. Die Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten. Demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu. Die AfD-Fraktion hatte bereits vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gegen die wiederholte Ablehnung ihrer Kandidaten geklagt - allerdings ohne Erfolg.

Der Oberrheinrat ist nach eigenen Angaben ein trinationales Parlament für die Oberrheinregion. In dem Gremium sitzen Vertreter aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Der Rat tagt zweimal pro Jahr und erarbeitet Resolutionen zu grenzüberschreitenden Themen.

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Erstellt:
24. Juli 2025, 17:40 Uhr
Aktualisiert:
24. Juli 2025, 18:25 Uhr

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