Vorsicht Kracher!

So groß ist Verletzungsgefahr durch Böller

Ein Zischen, ein lauter Knall. Es ist wieder Silvester. Feuerwerk. Doch Achtung: Knaller, Böller und Raketen sind bei falscher Handhabe zum Teil lebensgefährlich. Jedes Jahr kommt es zu Unfällen mit verheerenden Folgen.

29. Dezember: Es geht wieder los. Wer denkt im Kaufrausch schon an die Verletzungsgefahr durch Böller und Feuerwerk.

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29. Dezember: Es geht wieder los. Wer denkt im Kaufrausch schon an die Verletzungsgefahr durch Böller und Feuerwerk.

Von Markus Brauer/AFP

Zum Jahreswechsel werden die Deutschen wieder Feuerwerk für Millionen Euro in den Himmel schießen. Beim Einkauf sollten Kunden vor allem auf amtliche Prüfsiegel achten. Es gilt am Silvestertag zudem Augen und Ohren zu schützen. Hier wichtige Tipps, um gesund und heil durch die Böller-Orgien zu kommen:

Geprüft und zugelassen

Böllerfans sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen offiziellen europäischen Stelle geprüft und zugelassen sind und über das CE-Siegel verfügen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht in der Regel mindestens eine empfindliche Geldstrafe.

Gefahren durch illegales Feuerwerk

Bei den für den deutschen Markt bestimmten Knallkörpern ist die Menge an Schwarzpulver stark begrenzt. Bei einem geprüften Böller, der versehentlich in der Hand gezündet wird, kommt es der BAM zufolge zu leichten Verbrennungen.

Die viel brisanteren Blitzknallkörper sind hierzulande verboten. Solche aus Osteuropa eingeschmuggelten Böller mit sogenanntem Blitzknallsatz, einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver, können vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen - bis hin zum Verlust von Fingern.

Große Kracher

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 beginnt am 29. Dezember. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden.

Zu erkennen ist das Prüfsiegel an einer vierstelligen Nummer plus F2 plus einer weiteren fortlaufenden Nummer wie zum Beispiel 0589-F2-1234 - wobei die 0589 für die Prüfung durch die BAM steht.

Kleinere Kracher

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons.

Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber das Abfackeln beaufsichtigen. Auch hier gibt es in Deutschland ein entsprechendes Prüfsiegel.

Sicherheitshinweise beachten

Die BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens einen Meter Abstand. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht bloß in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden, sonst droht der Verlust von Gliedmaßen. Böller der Kategorie F2 sind nur im Freien zu verwenden.

Knallzeiten beachten

Für F2-Feuerwerkskörper gilt eine strikte Zeitvorgabe. Sie dürfen nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden. Die Zeiten können je nach Bundesland leicht abweichen.

Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Einige Städte verbieten Feuerwerk auch in bestimmten Bereichen. Nicht explodierte Blindgänger sollten unbedingt liegen gelassen werden.

Augen und Ohren schützen

Ohren: Schon eine einzige Explosion eines Feuerwerkskörpers nah am Ohr kann zu einem Knalltrauma und bleibendem Hörverlust führen. Explodierende Feuerwerkskörper erreichen bis zu 160 Dezibel Schalldruckpegel, vergleichbar mit einer abgefeuerten Pistole.

Augen: Auch die Augen sind gefährdet. Nach einer Umfrage der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft behandelten um den Jahreswechsel 2024/2025 herum die Kliniken mindestens 905 Menschen mit Augenverletzungen. In etwa 60 Prozent traf dies unbeteiligte Zuschauer und Passanten und in bis zu 40 Prozent Kinder und Jugendliche.

Hände: Zudem verletzen sich an keinem anderen Tag im Jahr so viele Menschen die Hände wie an Silvester. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie berichtet in einfacheren Fällen von oberflächlichen Verbrennungen. Schwerwiegend sind demnach offene Weichteilverletzungen, tiefe Verbrennungen, verletzte Finger oder zesprengte Hände – meist durch selbstgebastelte Böller verursacht. Verbandspräsident Dietmar Pennig zufolge spricht von Sprengkörpern, „deren Wirkung an militärisches Material erinnert“.

Blindgänger: Am Neujahrstag kommt dann die zweite Welle an Notfällen, darunter Kinder und Jugendliche nach dem Anzünden von Blindgängern. Bundesweite Zahlen gibt es nur eingeschränkt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft berichtete zum Neujahrstag 2025 von bundesweit hundert Schwerverletzten durch Böller in Kliniken.

Vorsorge treffen

Anwohner sollten vor Silvester rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen sowie brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen. Für den Notfall sollten Löschmittel wie ein Eimer Wasser oder besser noch ein Feuerlöscher bereit gehalten werden. Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk ist zu bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.

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Erstellt:
29. Dezember 2025, 13:12 Uhr

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