Sozialminister weiter wegen Kumpaneivorwürfen in der Kritik

dpa/lsw Stuttgart. Im Fall der Kumpaneivorwürfe gegen Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erhöhen die oppositionelle FDP und SPD weiter den Druck. Die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfle verwies am Donnerstag in Stuttgart auf eine E-Mail vom Dezember 2017 aus dem Ministerium. Aus der geht ihrer Ansicht nach hervor, dass Lucha dem Kabarettisten Christoph Sonntag die Förderung eines Demokratieprojekts in Höhe von 300 000 Euro lange Zeit vor Abschluss der Beratungen über das Vorhaben zugesagt habe. Das Sozialministerium wies diese Darstellung umgehend zurück.

Manfred Lucha (Die Grünen), Sozialminister von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archiv

Manfred Lucha (Die Grünen), Sozialminister von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archiv

Dies sei keine Zusage zur Förderung des Projekts gewesen, sagte Ministerialdirektor Wolf-Dieter Hamann nach Abschluss der nichtöffentlichen Ausschusssitzung. Es sei der finanzielle Rahmen abgesteckt worden. Lucha habe keinen Einfluss genommen und das Projekt sei von der Fachabteilung bearbeitet worden. Der Sozialminister ist seit Monaten in den Schlagzeilen. Unter anderem geht es auch um zwei Abendessen Luchas mit Sonntag, die dieser bezahlt hatte. Wölfle sprach von einer „Amigo-Affäre“. Und FDP-Fraktionsvize Jochen Haußmann drohte erneut mit einem Untersuchungsausschuss. Darüber wolle die FDP im März entscheiden.

Lucha hatte im Herbst erklärt: „Es gibt keine Vermischung dienstlicher und privater Interessen.“ Zuletzt räumte er aber ein, es sei ein „großer Fehler“ gewesen, dass Sonntag die Kosten für die beiden Abendessen übernommen habe. Die Diskussion um die Verwendung der Fördermittel hatte Sonntags Ehefrau angestoßen. Sie lebt heute von ihm getrennt und wirft dem Kabarettisten einen möglichen unkorrekten Umgang mit dem Geld vor. Die Landeszentrale für politische Bildung hat im September nach einer Prüfung erklärt, die Beträge seien korrekt abgerechnet worden. Das Sozialministerium prüft noch etwaige Rückforderungen.

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Erstellt:
13. Februar 2020, 17:42 Uhr

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