Sozialwahlen sollen online möglich werden

dpa Berlin.

Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können.
Berlin.

Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt und den das Bundeskabinett heute beraten will. Dafür müssen die Kassen Ihre Satzungen bis zum 30. September entsprechend ändern. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß sagte, man erwarte vom Update beim Verfahren eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung.

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Erstellt:
18. Dezember 2019, 04:50 Uhr
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