Spezialisten erfassen Offenland-Biotope im Kreis

Die Kartierung, eine Schatzkarte der Natur, dient in Zukunft als Grundlage für Naturschutz und Landschaftsplanung.

Biotop in Althütte: Bühlhauweiher. Archivfoto: E. Layher

© Edgar Layher

Biotop in Althütte: Bühlhauweiher. Archivfoto: E. Layher

WAIBLINGEN (lra). Trockenmauern, blumenbunte Wiesen oder naturnahe Fließgewässer – verschiedenste Offenland-Biotope gestalten die Landschaft abwechslungsreich und bieten zahlreichen, vom Aussterben bedrohten Arten eine Heimat. Um diese Vielfalt zu erhalten, muss bekannt sein, wo die wertvollen Flächen liegen. Um das zu erfassen, werden in diesem Jahr Kartierer im Landkreis unterwegs sein. Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet.

Die Kartierungen werden in der Vegetationsperiode 2021 und teilweise auch 2022 stattfinden, und zwar im gesamten Gebiet der Städte und Gemeinden außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und der Verkehrsflächen. Auftraggeber ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Sie beauftragt fachlich geeignete Kartierer, die für die komplexe Aufgabe geschult und betreut werden. Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Eine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen, teilt das Landratsamt mit.

Bürger können bei Infoveranstaltungen im Gelände zu Beginn der Kartierungen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Bei diesen Terminen stellt die LUBW zunächst Hintergründe und Vorgehensweise bei der Kartierung vor. Vertreter der beauftragten Kartierbüros zeigen anschließend, wie die Kartierung einer Fläche im Gelände abläuft. Ob Infoveranstaltungen im Frühjahr 2021 stattfinden können, hängt von den weiteren Entwicklungen der Coronapandemie ab. Ort und Datum werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Weitere Informationen zur Biotopkartierung findet man im Internet-Auftritt der LUBW unter https://bit.ly/2LVj7xc oder über das Team der LUBW per Mail: offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de.

Derzeit läuft die Vergabe der Kartieraufträge

Die letzte Kampagne zur kompletten Erfassung der Offenland-Biotope wurde in Baden-Württemberg in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Seit 2010 läuft eine weitere Erfassungsrunde, 2021 ist nun der Rems-Murr-Kreis an der Reihe.

Derzeit läuft die Vergabe der Kartieraufträge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Für welche Gemeinden ein Kartierauftrag erfolgen kann, hängt von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Die beteiligten Gemeinden werden rechtzeitig informiert.

Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der gesetzlich geschützten Biotope vorsieht.

Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen.

Im Rahmen der Berichtspflicht zu der FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden.

Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft.

Auch FFH-Mähwiesen werden erhoben, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind.

Die Daten der Kartierung stehen nutzerfreundlich aufbereitet über den Daten- und Kartendienst der LUBW zur Verfügung: https://bit.ly/3scxIUH.

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Erstellt:
18. Februar 2021, 06:00 Uhr

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