Prozess in Norwegen

Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre und 7 Monate Haft für Marius Borg Høiby

Im Prozess gegen Marius Borg Høiby hat die Staatsanwaltschaft ihr Strafmaß vorgelegt. Sie fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten. Nach Auffassung der Anklage soll Høiby in 39 von 40 Anklagepunkten schuldig gesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert mehr als 7 Jahre Haft für Marius Borg Høiby.

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Die Staatsanwaltschaft fordert mehr als 7 Jahre Haft für Marius Borg Høiby.

Von Katrin Jokic

Im Zentrum des Verfahrens stehen mehrere schwerwiegende Delikte, darunter Vergewaltigungen, Gewalt in Beziehungen sowie Körperverletzung. Allein für die vier angeklagten Vergewaltigungen setzt die Staatsanwaltschaft Strafrahmen zwischen zwei und drei Jahren pro Tat an. Høiby bestreitet diese Vorwürfe.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die mutmaßliche Mishandlung in einer Beziehung über einen Zeitraum von rund einem Jahr. Hier hält die Anklage eine Strafe von elf Monaten Haft für angemessen, sollte dieser Komplex isoliert bewertet werden.

Gewalt und Kontaktverbote

Auch die Vorwürfe im Zusammenhang mit einer weiteren Frau wiegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft schwer, wie die norwegische Zeitung Aftenposten berichtet. Sie spricht von einer „massiven Anwendung von Würgegriffen“, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial hätten. Für einzelne Taten fordert sie mehrere Haftstrafen, darunter fünf Monate Gefängnis für eine schwere Körperverletzung.

Darüber hinaus beantragt die Staatsanwaltschaft ein Kontaktverbot für zwei Jahre gegenüber der sogenannten Frogner-Frau. Die Beziehung und das Verhalten des Angeklagten – auch während des laufenden Prozesses – machten diesen Schritt aus Sicht der Anklage notwendig. Auch die Betroffene selbst halte ein solches Verbot für sinnvoll.

Hinzu kommen wiederholte Verstöße gegen ein Kontaktverbot, Belästigungen sowie weitere Gewalthandlungen.

Drogentransport und weitere Delikte

Für den Transport von rund 3,5 Kilogramm Marihuana sieht die Staatsanwaltschaft eine Strafe von elf Monaten Haft als angemessen an – allerdings isoliert betrachtet. Daneben stehen Verkehrsdelikte und Vorwürfe gegenüber der Polizei, die mit Geldstrafen und einem längeren Führerscheinentzug geahndet werden sollen.

Geräte und Accounts sollen eingezogen werden

Neben der Haftstrafe beantragt die Staatsanwaltschaft auch die Einziehung mehrerer Geräte und Accounts. Konkret geht es um:

  • drei iPhones
  • einen MacBook-Computer
  • eine Snapchat-Konto
  • zwei iCloud-Konten

Alternativ sei auch eine Löschung von Daten auf mehreren Geräten und Online-Konten möglich. Sein Instagram-Konto soll Høiby behalten dürfen, da er es nach eigenen Angaben nutzt, um mit Kontakten im Ausland in Verbindung zu bleiben.

Nur begrenzter Strafrabatt

Høiby hat einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Dafür sieht die Staatsanwaltschaft einen Strafnachlass von rund zehn Prozent vor. Gleichzeitig betont sie, dass dieser entfallen könne, sollte Høiby gegen die entsprechenden Punkte vorgehen.

Eine Strafminderung wegen der intensiven Medienberichterstattung lehnt die Anklage ausdrücklich ab. Vergleichbare Fälle hätten gezeigt, dass öffentliche Aufmerksamkeit keinen Einfluss auf das Strafmaß haben solle. Zudem habe Høiby nach Beginn der Berichterstattung weitere Straftaten begangen.

Gesamtabwägung entscheidend

Für die endgültige Strafhöhe ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft entscheidend, dass es sich um eine Vielzahl von Taten gegenüber mehreren Betroffenen handelt. Nach dem in Norwegen geltenden Prinzip wird dabei vom schwersten Delikt ausgegangen, das Strafmaß wird anschließend durch weitere Taten erhöht.

Das Gericht wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil fällen.

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Erstellt:
18. März 2026, 12:14 Uhr

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