Staatsanwaltschaft fordert Haft wegen Todesdrohungen

dpa/lsw Ulm. Wegen Todesdrohungen und tätlicher Angriffe soll ein verurteilter Mörder nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine weitere Freiheitsstrafe von sechs Monaten erhalten. Die Anklagebehörde bezog ihr Plädoyer am Montag auf zwei von mehreren Taten des 30-Jährigen, wie das Landgericht Ulm mitteilte. Bei den anderen Vorwürfen ging sie von Schuldunfähigkeit aus. Das Gericht soll laut Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen.

Landgericht Ulm. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild

Landgericht Ulm. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild

Die Verteidigung ging laut Mitteilung davon aus, dass der Angeklagte bei allen Taten strafrechtlich verantwortlich handelte und beantragte ihn zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen, deren Höhe durch seine vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bereits abgegolten sei. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

Der Angeklagte hatte 2006 einen Mitschüler in der evangelischen Internatsschule in Urspring bei Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) getötet. Nach Verbüßung einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Mordes soll er im Februar 2019 einen damaligen Zeugen mit dem Tod bedroht haben. Zudem soll er in Ulm mehrere Menschen tätlich angegriffen haben. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Beschuldigten Schizophrenie.

Zum Artikel

Erstellt:
18. November 2019, 18:35 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen