Bundesverfassungsgericht

Staatstrojaner: Wenn der Staat zu weit geht

Das Gesetz zu Staatstrojanern ist nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Und doch hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber nun seine Grenzen aufgezeigt, findet Autorin Rebekka Wiese.

Der Staat darf mitlesen, was in privaten Chats ausgetauscht wird – aber nur, wenn es um die Verfolgung besonders schwerer Straftaten geht.

© Silas Stein/dpa

Der Staat darf mitlesen, was in privaten Chats ausgetauscht wird – aber nur, wenn es um die Verfolgung besonders schwerer Straftaten geht.

Von Rebekka WieseDer Staat darf Handys und Computer überwachen – aber nur wenn es um die Verfolgung besonders schwerwiegender Straftaten geht. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Es ging um eine Klage gegen den Einsatz sogenannter Staatstrojaner – also von Software, die Strafermittler heimlich auf Geräten installieren können, um dort zum Beispiel die Chats in Nachrichten-Apps wi...

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Erstellt:
7. August 2025, 16:32 Uhr
Aktualisiert:
7. August 2025, 17:33 Uhr

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