Start des Corona-Rettungsschirms für mittelgroße Unternehmen

dpa/lsw Stuttgart. Weiteres Hilfsangebot für mittelgroße Unternehmen aus Baden-Württemberg: Von der Corona-Pandemie besonders betroffene Firmen mit mindestens 50 und maximal 250 Mitarbeitern können sich beim Land von sofort an um eine Unterstützung aus einem neuen Beteiligungsfonds bewerben, wie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium am Montag in Stuttgart mitteilte. Bei diesem Rettungsschirm geht es darum, dass das Land sich etwa als stiller Gesellschafter in Firmen einkauft oder Nachrangdarlehen gewährt, um pandemiebedingte Eigenkapitalverluste teils wieder auszugleichen.

Die Mindesthöhe für die Beteiligung des Landes liegt bei 800 000 Euro. Wie viel Geld und welche Konditionen das Land einem Unternehmen letztlich anbietet, entscheidet ein Expertengremium individuell. Der Fonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro gefüllt. Der Landtag hatte schon Mitte Oktober ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht - zur Umsetzung musste das Land allerdings noch eine Genehmigung der EU-Kommission abwarten. Die Bundesregierung hat mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ein ähnliches Programm aufgesetzt, in diesem Fonds sind 600 Milliarden Euro.

Ziel sei es, den für eine Stabilisierung der Firmen „erforderlichen Betrag“ bereitzustellen und so die Kreditfähigkeit der Unternehmen „nachhaltig wiederherzustellen“, hieß es vom Landesförderinstitut L-Bank. Firmen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollten, sollten „insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten“, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Im Einzelfall könnten auch größere Unternehmen, die für die Wirtschaftsstruktur im Land besonders relevant seien, auf diesem Wege gefördert werden.

Voraussetzung für die Beantragung ist den Angaben zufolge unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020, ein Unternehmenssitz oder ein „klarer“ Tätigkeitsschwerpunkt im Südwesten sowie eine „große Bedeutung“ des Unternehmens für die wirtschaftliche Stabilität Baden-Württembergs.

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Erstellt:
21. Dezember 2020, 13:24 Uhr

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