Steuerpflicht für Senioren1.

Erst im Jahr 2018 konnten sich die etwa 21 Millionen Rentner über eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Im kommenden Jahr werden die Renten wohl abermals kräftig angehoben. Legt man die derzeit vorhandenen Daten zugrunde, könnte die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 in den alten Bundesländern 3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,91 Prozent betragen.Dadurch überschreiten allerdings auch deutlich mehr Rentner das steuerfreie Existenzminimum. Schätzungen zufolge werden 2019 rund 48 000 Rentner erstmals steuerpflichtig; insgesamt zahlen dann nach Regierungsangaben rund 4,98 Millionen Senioren Steuern. Das Finanzministerium rechnet mit Steuermehreinnahmen von 410 Millionen Euro. Zudem wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte „doppelte Haltelinie“ 2019 Realität: Das Rentenniveau, also das Verhältnis der Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittslohn, soll bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben. Zugleich sollen die Beiträge nicht über 20 Prozent steigen, derzeit sind es 18,6 Prozent vom Bruttolohn. Der teuerste Teil des neuen Rentenpakets ist die Ausweitung der Mütterrente. Sie kostet 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Geplant ist eine stärkere Anrechnung von Erziehungszeiten bei vor 1992 geborenen Kindern. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden.

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Erstellt:
17. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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