Steuerzahlerbund pocht auf hohe Hürden für Neuschulden

dpa/lsw Stuttgart. Der Steuerzahlerbund hat hohe Hürden für eine mögliche Neuverschuldung des Landes in Krisensituationen angemahnt. Vom Jahr 2020 an gilt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Dann dürfen die Länder grundsätzlich keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Baden-Württemberg plant aber, eine eigene Regelung zur Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern, um Kreditaufnahmen in Notsituationen und bei Konjunktureinbrüchen zu ermöglichen. Nach Auffassung des Steuerzahlerbundes sollten solche Notfälle zuvor vom Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit festgestellt werden. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Regierungsmehrheit vorschnell eine Notsituation ausruft, um den vermeintlich leichten Weg der Neuverschuldung zu gehen“, mahnte der Verband am Dienstag.

Die geplante Änderung der Landesverfassung ist im Landtag nur mit Zweidrittelmehrheit möglich - die Regierungsfraktionen müssen also die Opposition mit ins Boot holen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, es werde sich zeigen, ob man so einen Konsens hinbekomme. Wenn dies der Fall sei, könne man das Thema noch vor der Landtagswahl 2021 beschließen. Die grün-schwarze Koalition hat einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung vorgelegt. Die Opposition habe eigene Vorstellungen eingebracht. Nach Angaben der „Stuttgarter Zeitung“ (Dienstag) pochen FDP und SPD darauf, dass Notsituationen im Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit festgestellt werden sollen. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hält hingegen eine einfache Mehrheit für ausreichend.

Ende 2019 ist das Land Baden-Württemberg voraussichtlich noch mit rund 45 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet.

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Erstellt:
22. Oktober 2019, 15:25 Uhr

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